Zuschuss

Kreativwirtschaft Projekt

Förderung für Kreativwirtschaft-Projekte in Wien zur Entwicklung kreativer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. Einreichung laufend möglich bis 31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleine, mittlere und große Unternehmen
Fördersumme: 200.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 01.01.2024
Projektdauer: 24

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung von kreativwirtschaftlichen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen zu erleichtern, bestehende Strukturen zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft zu erhöhen und positive Impulse für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in Wien zu setzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Dienstleistungen (Beratung, Schulungen, Marketing, Vertrieb)
  • Reisekosten
  • Investitionen in technische Anlagen und Maschinen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
  • Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
  • Rechnungen unter 200 € netto (außer Reisekosten)
  • Kosten für künstlerische Produktionen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestehende und neugegründete Unternehmen der Kreativwirtschaft mit (geplanter) Betriebsstätte in Wien
  • Tätigkeit in den Bereichen Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft oder Verlagswesen
  • Unternehmensgründung in Wien muss spätestens 6 Monate nach Förderzusage nachgewiesen werden
  • Partnerschaftliche Anträge nur mit Lead-Partner Unternehmen in Wien; Vereine und Rechtsträger*innen aus dem Kultur-, Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus Wien förderbar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag
  2. Antragsbestätigung
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  5. Lebenslauf des/der Projektleiter*in

Bewertungskriterien

  • Kreative Qualität des Vorhabens
  • Nachhaltiger wirtschaftlicher Mehrwert
  • Reproduzierbarkeit und Standardisierbarkeit
  • Unternehmerisches Gesamtkonzept und Markterschließungsstrategie
  • Integration von Klimaschutz
  • Berücksichtigung von Diversität

Beschreibung

In Wien ansässige Unternehmen, Gründer:innen sowie Partner:innen im Kultur-, Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus der Kreativwirtschaft profitieren von einem Zuschuss zur Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. Dieses Förderinstrument richtet sich an Akteur:innen aus Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft sowie Verlagswesen. Mit einer Förderquote von 50 % und einer Höchstsumme von 200.000 € pro Vorhaben werden die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, vorhandene Strukturen gestärkt und positive Impulse für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in Wien gesetzt. Projektanträge können laufend bis zum 31.12.2026 eingereicht werden, die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate und orientiert sich an drei Einreichstichtagen jährlich.

Förderfähig sind direkt zurechenbare Ausgaben wie Personalkosten, Sach- und Materialkosten, externe Dienstleistungen in Beratung, Schulung, Marketing und Vertrieb, Reisekosten sowie Investitionen in technische Anlagen, Softwarelizenzen und Schutzrechte. Nicht berücksichtigungsfähig sind laufende Betriebskosten, Steuern, Grundstücks- und Gebäudeanschaffungen, Kunstproduktionen, Serienfertigungen, Werbeschaltungen und Rechnungen unter 200 € netto. Die unabhängige Jury bewertet nach Kriterien wie kreative Qualität, nachhaltiger wirtschaftlicher Mehrwert, Reproduzierbarkeit, schlüssiges unternehmerisches Gesamtkonzept, Integration von Klimaschutz und Diversität. Voraussetzung für die Einreichung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letzte Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Lebenslauf der Projektleitung. Ein halbjährlicher Fortschrittsbericht und ein abschließender Endbericht mit Endabrechnung gewährleisten eine transparente und zielgerichtete Umsetzung.

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