Künstler-Sozialversicherungsfonds - Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler
Nicht rückzahlbare Beihilfen für selbständige und unselbständige Künstlerinnen und Künstler in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen mit jährlich bis zu 0,5 Mio. € Budget. Anträge möglich bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen und Künstler durch Gewährung von Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen.
Förderfähige Ausgaben
- Deckung des notwendigen Lebensunterhalts bei Einkommensausfall
- Kosten für dringende Anschaffungen oder Reparaturen
- Erhöhte Aufwendungen bei Erkrankungen
- Medizinisch notwendige Aufenthalte in Kur-, Genesungs- oder Erholungsheimen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Nachweis einer künstlerischen Tätigkeit
- Besonders berücksichtigungswürdiger Notfall (z. B. Krankheit, unerwartete Ereignisse)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular gemäß Richtlinien
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich
- Nachweis des Notfalls (z. B. ärztliches Attest oder Reparaturrechnung)
- Bescheinigung der künstlerischen Tätigkeit
Beschreibung
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) stellt nicht rückzahlbare Beihilfen für selbständige und unselbständige Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich bereit, die sich in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen befinden. Ziel dieser Förderung ist die kurzfristige Verbesserung der sozialen Absicherung durch Unterstützung bei Einkommensausfällen, dringenden Anschaffungen, Reparaturen oder medizinisch notwendigen Maßnahmen wie Kur- und Genesungsaufenthalten. Pro Antrag können bis zu 5 000 € beantragt werden, während das jährliche Budget insgesamt bis zu 500 000 € umfasst. Die Vergabekriterien basieren auf dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) und den ergänzenden Richtlinien, welche die Definition eines besonders berücksichtigungswürdigen Notfalls genauer festlegen.
Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich, solange das Fördervolumen nicht ausgeschöpft ist. Erforderlich sind das ausgefüllte Antragsformular, ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich, der künstlerischen Tätigkeit sowie die Dokumentation des Notfalls (z. B. ärztliches Attest oder Reparaturrechnung). Die Förderhöhe wird individuell festgelegt und orientiert sich an den vorgelegten Ausgaben für Lebensunterhalt, Anschaffungen oder medizinische Maßnahmen. Expert:innen der zuständigen Sektion Kunst und Kultur im Bundesministerium prüfen die Unterlagen und gewähren im Anschluss eine einmalige Auszahlung. Diese Initiative fördert die Stabilität der künstlerischen Lebensgrundlage und sichert eine rasche Hilfe in unerwarteten Härtesituationen.
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