Zuschuss

KünstlerInnenhilfe

Soziale Leistungen in Notfällen für österreichische Künstler:innen verschiedener Kunstsparten zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit. Laufende Anträge möglich.

Kultur Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Soziale Leistungen in Notfällen für österreichische KünstlerInnen verschiedener Kunstsparten, als Beitrag zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Einbringung eines Ansuchens beim Bundeskanzleramt gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz
  • Eigenleistung des Antragstellers entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Beschreibung

KünstlerInnenhilfe bietet bundesweit in Österreich eine kontinuierliche Förderung in Form eines Zuschusses für österreichische Künstler:innen aus unterschiedlichen Sparten, die sich in akuten finanziellen Notsituationen befinden. Ziel dieser Initiative ist die rasche Bereitstellung sozialer Leistungen, um die Fortführung der künstlerischen Tätigkeit auch in Krisen sicherzustellen. Die Förderung wird unbürokratisch und fortlaufend gewährt, sodass Antragsteller:innen zu jedem Zeitpunkt Unterstützung beantragen können. Durch den Beitrag werden nicht nur kurzfristige Engpässe überbrückt, sondern zugleich stabile Rahmenbedingungen für zeitgenössische Kunst geschaffen und deren nachhaltige Verankerung in der Gesellschaft gestärkt.


Förderberechtigt sind Privatpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Wohnsitz in Österreich, die gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz ein Ansuchen beim Bundeskanzleramt einreichen. Voraussetzung ist eine Eigenleistung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Förderhöhe festzulegen und das Vorhaben gemeinsam mit Bundesmitteln finanziell abzusichern. Die Einbringung verständlicher Unterlagen sowie Nachweise über die aktuelle Notlage bilden die Grundlage für die Entscheidung. Da keine Antragsfristen bestehen, ermöglicht das Programm laufende Anträge und reagiert damit flexibel auf individuelle Notfälle. Die Verwaltung erfolgt durch die Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums, das detaillierte Vergabekriterien aus dem Kunstförderungsgesetz anwendet. So profitieren Künstler:innen verschiedener Genres unmittelbar von passgenauer Unterstützung, wenn die künstlerische Existenz akut gefährdet ist.

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