Künstliche Besamungen - §21 Kärntner Tierzuchtgesetz
Zuschüsse zu den Samenkosten für die künstliche Befruchtung in Villach nach Kärntner Tierzuchtgesetz. Anträge bis 31. März des Folgejahres möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Zuschüssen zu den Samenkosten für die künstliche Befruchtung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Villach, mit Möglichkeit der Erhöhung in wirtschaftlich schwierigen Situationen.
Förderfähige Ausgaben
- Samenkosten für künstliche Befruchtung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in der Stadt Villach
- Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft erforderlich
- Budgetäre Deckung im Voranschlag der Stadt Villach
- Antragstellung bis 31. März des Beschaffungsjahres
Beschreibung
Die Förderung gemäß § 21 Kärntner Tierzuchtgesetz unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Stadt Villach bei den Kosten der künstlichen Besamung. Zuschüsse decken die Samenkosten bis zu 100 % der gesetzlichen Vorgaben ab und können in wirtschaftlich schwierigen Situationen um weitere 100 % erhöht werden. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Villach. Voraussetzung ist ein Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft sowie die budgetäre Deckung im Haushaltsvoranschlag der Stadt. Förderanträge können fortlaufend gestellt werden, müssen jedoch bis zum 31. März des auf die Beschaffung folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Die Fördersumme orientiert sich ausschließlich an den nachgewiesenen Samenkosten für künstliche Befruchtungen und beträgt in der Regel 100 %, in Ausnahmefällen bis zu 200 % der entsprechenden Ausgaben.
Die Beantragung erfolgt elektronisch über das offizielle Formular der Stadt Villach. Eine vollständige Rechnung über die Samenportionen ist zusammen mit dem Nachweis des Ausschussbeschlusses vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Förderzusage und ordnungsgemäßer Abrechnung der tatsächlichen Kosten. In der Fördervereinbarung wird festgelegt, dass alle Unterlagen im Rahmen etwaiger Kontrollen vorgelegt werden müssen und die Stadt Villach das Recht auf Rückforderung bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung behält. Durch diese Unterstützung sollen die Tiergesundheit verbessert, die genetische Qualität der Zuchttiere gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Landwirtschaft gestärkt werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.