Kultur (Schwerpunkt Musikprojekte) – Förderung der Funk Stiftung
Förderung kultureller Projekte mit Schwerpunkt Musik, insbesondere zur Belebung und öffentlichen Sichtbarmachung wenig beachteter hochwertiger Werke klassischer Musik. Anträge jederzeit möglich, Mindestvorlaufzeit sechs Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Funk Stiftung möchte helfen, hochwertige, aber wenig beachtete Werke klassischer Musik (ab dem 19. Jahrhundert bis zur Moderne) zu identifizieren und auf künstlerisch angemessene Weise einer breiteren Öffentlichkeit nahezubringen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Reisekosten
- Sachkosten
- Honorare
Nicht förderfähige Ausgaben
- Übersetzungsarbeiten
- Schließung von Budget-/Etatlücken
- Kostenübernahme für Teilnahmen von Einzelpersonen an Kongressen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben mit hohem künstlerischen und kulturellen Wert
- Mindestvorlaufzeit von sechs Monaten
- Sitz oder Vertreter in der EU oder in assoziierten Staaten
- Keine Kleinstprojekte oder Privatpersonen
- Förderzeitraum nicht länger als 5 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsskizze
- Projekttitel
- Kurzbeschreibung
- Begründung der Förderwürdigkeit
- Budgetplanung
- Zeitplan
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kurzgutachten (optional)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Künstlerischer Wert
- Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit
- Nutzen für die Allgemeinheit
Beschreibung
Die Funk Stiftung unterstützt in der Europäischen Union und assoziierten Staaten gemeinnützige Träger wie Vereine, Stiftungen, Kulturinstitute und freischaffende Künstler:innen bei der Realisierung künstlerisch anspruchsvoller Musikprojekte. Im Fokus steht die Wiederbelebung und öffentliche Sichtbarmachung wenig beachteter Werke der klassischen Musik vom 19. Jahrhundert bis zur Moderne. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer maximalen Projektlaufzeit von 60 Monaten fördert die Stiftung Personal- und Reisekosten, Sachmittel sowie Honorare. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, sofern eine Mindestvorlaufzeit von sechs Monaten eingehalten wird. Eine kontinuierliche Pflege kultureller Vielfalt, Innovationsgehalt und Nutzen für die Allgemeinheit sind zentrale Bewertungskriterien dieses Programms.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit hohem künstlerischem und kulturellem Wert, die nicht als Kleinstprojekte angelegt sind und nicht länger als fünf Jahre laufen. Bewerber:innen reichen eine Antragsskizze mit Titel, Kurzbeschreibung, grobem Zeitplan und Budget auf Deutsch oder Englisch ein. Nach positiver Erstprüfung können ergänzende Unterlagen wie Finanzierungsplan, detaillierte Projektbeschreibung und optionales Kurzgutachten nachgereicht werden. Nicht förderfähig sind Übersetzungsarbeiten, Budgetausgleiche oder Kosten für Kongressteilnahmen einzelner Personen. Zwischen- und Abschlussberichte sowie ein Nachweis der Mittelverwendung sind verpflichtend. Die Funk Stiftung strebt eine enge Zusammenarbeit an und erwartet die Nennung der Stiftung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. So werden herausragende, aber bislang wenig beachtete musikalische Schätze einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
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