Kultureinrichtungen - Investitionsförderung
Investitionsförderung für Salzburger Kulturzentren und -institutionen zur Finanzierung notwendiger Infrastruktur wie Technik, Sanierungen und Brandschutz. Anträge laufend vor Umsetzung möglich; ab 50.000 € Förderbeitrag Einreichung bis Ende Mai des Vorjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung für notwendige Investitionen in Salzburger Kulturzentren und Kulturinstitutionen, um den Fortbestand der Einrichtungen zu sichern, die Infrastruktur an neue technische Erfordernisse anzupassen sowie Sicherheit und behördliche Auflagen zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungstechnik und -ausstattung
- EDV-Ausstattung
- Sanierung von Sanitäranlagen
- Brandschutzmaßnahmen
- Sonstige dringende Investitionen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes Förderansuchen mit Beschreibung des Investitionsvorhabens, Kalkulation und Kostenvoranschlägen
- Bestehende mittelfristige Fördervereinbarung mit dem Land Salzburg
- Einreichung vor Umsetzung des Vorhabens; bei Förderbeiträgen ≥50.000 € bis längstens Ende Mai des Vorjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Förderansuchen inklusive Projektbeschreibung, Begründung, Kalkulation und Kostenvoranschläge
- Bestehende mittelfristige Fördervereinbarung
- Formular Förderansuchen
- Formular Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Investitionsförderung für Kultureinrichtungen im Bundesland Salzburg bietet gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden und Vereinen einen laufenden Zuschuss für dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen. Ziel ist es, den Fortbestand von Kulturzentren, Museen, Theatern und ähnlichen Institutionen zu sichern, technische Erfordernisse zu erfüllen sowie Sicherheit und behördliche Auflagen zu gewährleisten. Gefördert werden etwa Veranstaltungstechnik, EDV-Ausstattung, Sanierungen von Sanitäranlagen, Brandschutzmaßnahmen und sonstige dringende Investitionen. Eine Antragstellung ist jederzeit vor Beginn der Maßnahme möglich; bei einem beantragten Förderbeitrag ab 50.000 Euro muss der Antrag jedoch spätestens Ende Mai des Vorjahres eingereicht werden.
Interessiert sind Kulturzentren und -institutionen mit Sitz in Stadt und Land Salzburg, die über eine bestehende mittelfristige Fördervereinbarung mit dem Land Salzburg verfügen und Investitionen in Technik oder bauliche Maßnahmen planen. Voraussetzungen sind ein vollständig ausgefülltes Förderansuchen mit Projektbeschreibung, Begründung, detaillierter Kalkulation und Kostenvoranschlägen sowie der Nachweis der mittelfristigen Fördervereinbarung. Einreichungen erfolgen ausschließlich vor Umsetzung des Vorhabens. Als förderfähige Ausgaben gelten unter anderem Veranstaltungstechnik und -ausstattung, EDV-Hard- und Software, Sanitär- und Brandschutzsanierungen sowie weitere unaufschiebbare Investitionen. Zur Antragseinreichung werden neben dem Antragsformular auch der Verwendungsnachweis und alle Kostennachweise benötigt. Die Förderung trägt dazu bei, das kulturelle Angebot in Salzburg langfristig zu stärken und die Einrichtungen an aktuelle technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.