Kulturelle Projektförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Förderung kultureller Projekte in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Drei-Säulen-Modell. Anträge bis zum 01.10.2026 beim Landesförderinstitut M-V möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung kultureller Projekte, die ohne eine Landesförderung nicht umgesetzt werden können, zur Deckung von Projekt- und Basisaufgaben (Personal, Honorare, Miete, Mietnebenkosten) im Rahmen des Drei-Säulen-Modells der Kulturförderung.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
- Miete
- Mietnebenkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung des Antrags beim LFI M-V
- Fristgerechte Antragstellung bis 01.10.
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen gemäß Kulturförderrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektkonzeption
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Vertretungsbescheinigung oder schriftliche Erklärung
- Kopie Personalausweis
- Nachweis Vorsteuerabzug
- Nachweis Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Kulturelle Projektförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen bei der Umsetzung kultureller Projekte in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Projekte, die ohne Landeszuschuss nicht realisierbar wären, nach dem Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung. Der Zuschuss deckt Personal- und Honorarkosten sowie Sachkosten einschließlich Miete und Mietnebenkosten ab. Anträge können jährlich bis zum 01.10.2026 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) eingereicht werden. Die maximale Projektdauer beträgt bis zu 24 Monate, wobei bei Basisförderung Laufzeiten von bis zu vier Jahren möglich sind. Förderberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Kulturträger sowie natürliche Personen, die im Land künstlerische, mediale oder musikalische Vorhaben realisieren möchten. Eigenmittel sind grundsätzlich einzubringen, und die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen gemäß Kulturförderrichtlinie ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
Zur Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Projektkonzeption, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Nachweise wie Verein- oder Handelsregisterauszug, Vertretungsbescheinigung oder schriftliche Erklärung, Personalausweiskopie, Gemeinnützigkeitsnachweis und ggf. Nachweis zum Vorsteuerabzug beizufügen. Der Zuschuss wird in freiem Ermessen des Landes bewilligt und dient der Absicherung wesentlicher Projekt- und Basisaufgaben. Das LFI M-V fungiert als Treuhänder und prüft die Förderfähigkeit, während das Kulturministerium die inhaltliche Förderwürdigkeit beurteilt. Interessierte Kulturakteur:innen erhalten detaillierte Hinweise zur Antragstellung, zur Verfahrensabwicklung und zu den Begrifflichkeiten in den „Hinweisen für Zuwendungsempfänger:innen“ (Stand 09|2025).
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