Kulturförderung Burgenland
Förderung von Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsprojekten im Burgenland mit Einreichterminen am 01.02., 01.05. und 01.10. Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2030.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Burgenland unterstützt Projekte und Initiativen in unterschiedlichen künstlerischen und kulturellen Bereichen, um ein lebendiges, vielfältiges und nachhaltiges Kulturleben im gesamten Bundesland zu stärken. Ziel ist die Förderung der kulturellen Identität, Teilhabe und Qualität sowie die Stärkung von Kreativität, Innovation und langfristigem kulturellem Engagement.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Burgenlandbezug (Projekt im Burgenland umgesetzt, Sitz/Hauptwohnsitz im Burgenland oder wesentlicher kultureller Beitrag für das Land)
- Projekt muss im Kalenderjahr der Antragstellung begonnen werden
Beschreibung
Die Kulturförderung Burgenland stärkt von 01.01.2026 bis 31.12.2030 das kulturelle und wissenschaftliche Leben im Burgenland durch finanzielle Zuschüsse für vielseitige Kunst-, Kultur- und Forschungsprojekte. Ziel ist es, ein lebendiges, nachhaltiges und vielfältiges Kulturangebot in allen Regionen des Bundeslandes zu etablieren, die kulturelle Identität zu fördern sowie Kreativität und Innovation langfristig zu sichern. Förderfähig sind Vorhaben in Bereichen wie bildende und darstellende Kunst, Film, Medien, Musik, Literatur, Festspiele, Wissenschaft und Forschung, Denkmalpflege, Erwachsenenbildung oder Museumswesen. Berücksichtigt werden Einzelprojekte ebenso wie kontinuierliche Programme und strukturelle Maßnahmen zur Entwicklung nicht-kommerzieller Kultureinrichtungen. Durch die Förderung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Publikumsarbeit wird die Teilhabe der Bevölkerung gestärkt und ein breiter Zugang zu kulturellen Angeboten gewährleistet.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie öffentliche Einrichtungen mit Hauptwohnsitz, Sitz oder Arbeitsmittelpunkt im Burgenland oder mit einem nachweislichen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Entwicklung des Landes. Eine projektbezogene Umsetzung im Burgenland und ein Projektbeginn im Kalenderjahr der Antragstellung sind zwingende Voraussetzungen. Förderanträge können dreimal jährlich eingereicht werden: jeweils am 01.02., 01.05. und 01.10.. Die Vergabe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich nach den Bestimmungen des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes sowie der zugehörigen Richtlinien. Die Gesamtmittel betragen rund 2,395 Mio. Euro und werden über die Kulturförderung Burgenland GmbH abgewickelt. Interessierte Projektträger:innen erhalten detaillierte Informationen zur Antragsstellung und Förderrichtlinien auf der Webseite der Kulturförderung Burgenland.
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