Zuschuss

Kulturförderungen Südtirol

Förderung von kulturellen Tätigkeiten von Österreicherinnen und Österreichern in Südtirol. Anträge sind laufend und unbegrenzt möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit), Wien

Förderziel

Förderung von kulturellen Tätigkeiten österreichischer Kulturschaffender in Südtirol zur Stärkung des kulturellen Austauschs und der Bildung in der Region.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichberechtigt sind Südtiroler Kulturvereine, die österreichische Künstlerinnen und Künstler nach Südtirol bringen.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Beschreibung der zu fördernden Tätigkeit
  2. Detaillierter Finanzierungsplan
  3. Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (bei Personalkosten)
  4. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  5. Allgemeine Förderungsbedingungen
  6. Leitfaden Förderungsabrechnung

Beschreibung

Die Kulturförderungen Südtirol richten sich an gemeinnützige Südtiroler Kulturvereine, die österreichische Künstler:innen in die Region bringen. Als unbefristete, fortlaufende Direktförderung stärkt dieses Zuschussprogramm den grenzüberschreitenden kulturellen Austausch sowie die künstlerische Bildung in Südtirol. Durch die finanzielle Unterstützung von Ausstellungseröffnungen, Konzertreihen, Theaterproduktionen und ähnlichen Projekten wird die regionale Kulturlandschaft belebt und der Dialog zwischen Österreich und Südtirol intensiviert. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fungiert als Förderungsgeber und verfolgt das Ziel, das Leistungs- und Bildungsniveau aller Beteiligten nachhaltig zu erhöhen.

Einreichungen sind seit dem 1. Jänner 2013 laufend möglich, ohne Budgetobergrenze und Fristende. Zur Antragstellung gehört ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie – bei Personalförderung – eine standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung. Darüber hinaus müssen die allgemeinen Förderungsbedingungen und der Leitfaden zur Förderungsabrechnung akzeptiert werden. Die Fördermittel werden in wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Weise vergeben; alle Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren. Dank des kontinuierlichen Offenhaltecharakters der Förderung können Vereine ihre Veranstaltungsplanung flexibel gestalten und sofort auf kulturelle Gelegenheiten reagieren.

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