Zuschuss

Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst

Der Freistaat Bayern fördert Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst in ganz Bayern (ausgenommen München und Nürnberg). Anträge sind jährlich bis zum 1. Oktober online einzureichen.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 1.000.000 €
Förderquote: bis zu 30%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung innovativer kultureller Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger aus dem Bereich zeitgenössische Kunst (Sonderausstellungen, Symposien, Kunst im öffentlichen Raum) mit überregionaler bzw. überörtlicher Bedeutung in Bayern, ausgenommen München und Nürnberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Abgegrenzte Projektkosten (ohne laufende Betriebskosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
  • Projekt muss überregional oder überörtlich bedeutsam sein
  • Ausschluss von Vorhaben in München und Nürnberg
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
  • Keine Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Fördermitteln
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ort und Zeitraum der Veranstaltung
  2. Beteiligte Künstler:innen (Vita)
  3. Zu präsentierende Objekte
  4. Ggf. Ausstellungskonzept

Bewertungskriterien

  • Inhaltliche Qualität der Projektausführung

Beschreibung

Der Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, unterstützt innovative Projekte der zeitgenössischen Kunst in ganz Bayern – ausgenommen München und Nürnberg. Gefördert werden Sonderausstellungen, Symposien sowie Kunst im öffentlichen Raum, die von nichtstaatlichen und nichtkommerziellen Träger:innen beziehungsweise Künstler:innen mit künstlerischer Haupttätigkeit in Bayern initiiert werden. Zentral ist dabei die überregionale oder überörtliche Bedeutung der Vorhaben, die neue Präsentationsformen erproben und kulturelle Impulse in unterschiedlichsten Landesteilen setzen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit mindesten zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 10 000 €, wobei der Schwerpunkt auf abgegrenzten Projektkosten und nicht auf laufenden Betriebsausgaben liegt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal in Höhe von 1 000 000 €. Eine Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Mitteln ist ausgeschlossen, und das Projekt darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben. Entscheidendes Kriterium ist die inhaltliche Qualität der Projektausführung. Die Antragstellung erfolgt jährlich online über das Antragsportal bis zum 1. Oktober für das folgende Jahr. Gefordert werden Informationen zu Ort und Zeitraum des Vorhabens, beteiligten Künstler:innen mit Vita, den zu präsentierenden Objekten sowie gegebenenfalls einem Ausstellungskonzept. Zuständig sind die Bezirksregierungen, in deren Region das Projekt umgesetzt wird; bei Vorhaben in mehreren Bezirken entscheidet jene Behörde, in deren Region der Antragsteller seinen Sitz hat. Dieses Förderinstrument trägt dazu bei, das vielfältige kulturelle Profil Bayerns lebendig und dezentral zu stärken.

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