Kulturpraktikum Salzburg
Die Initiative "Kulturpraktikum Salzburg" bietet jungen Menschen im Bundesland Salzburg Pflichtpraktika oder Schnuppertage in verschiedenen Kultureinrichtungen mit Taschengeld- bzw. Entgeltförderung. Anmeldungen sind jährlich bis 30. September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Initiative Kulturpraktikum Salzburg ermöglicht Schüler:innen und Studierenden durch Pflichtpraktika und Schnuppertage in Salzburger Kultureinrichtungen Einblicke in Planung, Organisation und Durchführung von Kulturprojekten zu erhalten und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Förderfähige Ausgaben
- Taschengeld
- Entgelt
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 bis 26 Jahre (Pflichtpraktikum Variante A)
- Mindestalter 16 bis 26 Jahre (Schnuppertage Variante B)
- Wohnsitz im Bundesland Salzburg
- Schüler:innen (gesetzliche Schulpflicht erfüllt) oder Studierende
- Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldung Förderungsansuchen
- Abrechnungsformular
- Tätigkeitsbericht
Bewertungskriterien
- Qualität des Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatzes
- Einhaltung der Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
- Erfüllung von Alters- und Wohnsitzkriterien
Beschreibung
Die Initiative Kulturpraktikum Salzburg ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bundesland Salzburg erste praxisnahe Einblicke in die vielfältige Arbeitswelt gemeinnütziger Kulturinstitutionen. Teilnehmende im Alter von 16 bis 26 Jahren mit Wohnsitz in Salzburg können zwischen zwei Varianten wählen: Variante A sieht ein vierwöchiges Pflichtpraktikum für Studierende mit einem Taschengeld von 800 Euro brutto und Vollversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor. Variante B umfasst Schnuppertage für Schüler:innen und Studierende mit bis zu 40 Stunden pro Monat, einem Entgelt von 250 Euro brutto und Unfallversicherung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze gemäß den Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung anbieten.
Innerhalb der Praktika werden Teilnehmende aktiv in Planung, Organisation und Durchführung von Kulturprojekten eingebunden – von Finanzierung und Marketing bis zu administrativen Abläufen. Pro Kultureinrichtung können jährlich maximal ein Kulturmonat oder zwei Schnuppertage gefördert werden. Die Meldung der Praktikumsplätze an das Referat Kunst und Kultur muss bis zum 30. September eines jeden Jahres erfolgen. Fördersumme und förderfähige Ausgaben beschränken sich auf Taschengeld und Entgelt. Für die abschließende Auszahlung sind ein ausgefülltes Förderungsansuchen, das Abrechnungsformular sowie ein Tätigkeitsbericht einzureichen. Die Einreichfrist liegt sechs Wochen nach Abschluss des Praktikums, spätestens jedoch am 1. Dezember. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung im Kulturbereich und lädt gemeinnützige Kulturvereine in Salzburg zur aktiven Mitwirkung ein.
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