Zuschuss

Kulturvermittlung in Schulen - Projektförderung

Förderung für Kunst- und Kulturprojekte sowie Kulturfreifahrten an Schulen im Bundesland Salzburg mit dialogischem, prozessorientiertem Ansatz. Anträge mindestens 14 Tage vor Projektbeginn, bei Förderbedarf über 2.500 € bis 1. Dezember und 20. Februar einreichen.

Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Förderquote: bis zu 80%

Förderziel

Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in Schulen aller Sparten, die Schülerinnen und Schüler aktiv in kreative Prozesse einbinden, kulturelle Impulse externer Kunstschaffender nutzen und zu einem offenen, kritischen Umgang mit Kunst und Kultur befähigen, sowie Unterstützung von Kulturfreifahrten.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorar und Reise- sowie Aufenthaltskosten für Kunstschaffende
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eintrittsgelder
  • Fahrtkosten im Rahmen von Projekttagen, Schulwochen, Landschultagen oder Schulferien
  • Honorare für Lehrpersonen
  • Frontalveranstaltungen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Bundesland Salzburg (ausgenommen Pflichtschulen der Stadt Salzburg)
  • Einreichung mindestens 14 Tage vor Projektbeginn
  • Bei Förderbedarf über 2.500 Euro Einreichung bis 1. Dezember oder 20. Februar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen
  2. Finanzplan mit Kostendeckung und Ausgleich
  3. Auflistung der Beiträge anderer Förderstellen

Bewertungskriterien

  • Dialogcharakter
  • Einbeziehung außerschulischer Impulse
  • aktive und kreative Mitgestaltung
  • Innovations- und Prozessorientierung
  • kritischer Umgang mit Kunst und Kultur
  • Schlüssiges Projektziel bzw. -prozess

Beschreibung

Das Förderprogramm Kulturvermittlung in Schulen richtet sich an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg (mit Ausnahme der Pflichtschulen der Stadt Salzburg) und unterstützt Kunst- und Kulturprojekte sowie Kulturfreifahrten an allen Schulstufen. Ziel ist eine prozessorientierte und dialogische Vermittlung, in der externe Kunstschaffende kulturelle Impulse einbringen und Schüler:innen aktiv an kreativen Abläufen mitwirken. Durch partizipative Arbeitsformen sollen eigenständige künstlerische Ausdrucksweisen gestärkt und ein offener, kritischer Umgang mit Kunst und Kultur gefördert werden. Gefördert werden Honorare sowie Reise- und Aufenthaltskosten der Künstler:innen und die Fahrtkosten der Schüler:innen mit einer Förderquote von bis zu 80 %. Anträge sind mindestens 14 Tage vor Projektbeginn einzureichen; bei einem Förderbedarf von über 2.500 € gelten Einreichfristen bis zum 1. Dezember beziehungsweise 20. Februar.

Förderberechtigt sind alle Schulen im Bundesland Salzburg (ausgenommen die Pflichtschulen der Stadt Salzburg). Nicht gefördert werden Eintrittsgelder, Fahrtkosten im Rahmen von Projekttagen, Schulwochen oder Ferien, Honorare für Lehrer:innen sowie rein frontal gestaltete Veranstaltungen. Die Vergabe orientiert sich an Kriterien wie Dialogcharakter, Einbeziehung außerschulischer Impulse, aktiver, kreativer Mitgestaltung der Schüler:innen, Innovations- und Prozessorientierung sowie einem schlüssigen Projektziel. Dem Antrag sind ein ausgefülltes Förderansuchen, ein ausgewogener Finanzplan mit Nachweis der Kostendeckung und eine Auflistung weiterer Beitragsgeber beizulegen. Dieses Zuschussmodell ermöglicht Schulen, innovative Kulturvermittlungsprojekte umzusetzen, die kreative Potenziale entfalten und zur kritischen Reflexion anregen. Als reine Zuschussleistung bietet das Programm eine bedarfsgerechte und risikoarme Finanzierung kultureller Vorhaben.

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