Kulturzentren
Förderung nicht kommerzieller Kulturzentren in Stadt und Land Salzburg mit Beiträgen zum laufenden Jahresbetrieb. Ansuchen bis 30.06. jedes Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Arbeit von Kulturzentren soll eine kulturelle Grundversorgung für die Bevölkerung in allen Regionen des Bundeslandes Salzburg sichergestellt, die Basis für Kulturvermittlungsarbeit geboten und lokalen sowie regionalen Künstlerinnen und Künstlern Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten eröffnet werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unterstützt wird die Jahrestätigkeit von Kulturzentren in Salzburg, die spartenübergreifend und interdisziplinär arbeiten.
- Vorlage eines vollständig ausgefüllten Förderansuchens samt verpflichtender Unterlagen (Programmbeschreibung, Budgetkalkulation; bei Erstanträgen je nach Rechtsform Vereinsstatut bzw. Satzung).
- Nach Abschluss des Vorhabens Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
- Verpflichtende Budgetkalkulationsvorlage
- Inhaltliche Beschreibung/Programmvorschau
- Bei Erstansuchen: Vereinsstatut oder Registerauszug
Beschreibung
Die Förderung unterstützt nicht kommerzielle Kulturzentren in Stadt und Land Salzburg bei der Absicherung ihres Jahresbetriebs durch direkte Zuschüsse. Ziel ist es, eine flächendeckende kulturelle Grundversorgung zu gewährleisten, Kulturvermittlungsarbeit zu stärken und lokalen sowie regionalen Künstler:innen kontinuierliche Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten zu bieten. Die Mittel dienen als Beiträge zum mehrspartenübergreifenden Jahresprogramm und werden auf Basis mittelfristiger Förderverträge vergeben. Kulturzentren fungieren als Orte der Kooperation, Kollaboration und des interdisziplinären Austauschs, in denen ein vielfältiges Veranstaltungsangebot realisiert wird und Publikum sowie Kunstschaffende gleichermaßen profitieren.
Förderberechtigte sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine mit Sitz in Salzburg, die eine nicht kommerziell orientierte Jahrestätigkeit nachweisen. Voraussetzung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Förderansuchens samt Programmbeschreibung und detaillierter Budgetkalkulation; bei Erstanträgen sind zudem Vereinsstatut oder Registerauszug beizulegen. Nach Abschluss muss die Verwendung der Mittel mittels Verwendungsnachweisformular, Jahresabschluss oder Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Belegliste sowie Tätigkeitsbericht dokumentiert werden. Die Antragstellung für die Jahresförderung erfolgt bis spätestens zum 30. Juni des laufenden Jahres. Damit soll eine transparente Mittelvergabe sichergestellt werden und die nachhaltige Entwicklung der Salzburger Kulturzentren gefördert werden.
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