Kurzzeitbetreuung von Blindenführhunden
Engagierte Personen können Blindenführhunde zeitweise bei sich aufnehmen (z.B. wenn der Hund nicht mit in den Urlaub kann oder der Führhundhalter erkrankt ist). Kontakt über Telefon oder E-Mail.
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Förderkriterien
Förderziel
Kurzzeitbetreuung von Blindenführhunden zur Überbrückung von Ausfällen bei Urlaub oder Krankheit des Halters und zur Gewährleistung von Auslauf und Fürsorge.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Umkreis von Berlin
- Mobilität für ausreichenden Auslauf des Hundes
- Einverständnis aller Haushaltsmitglieder und des Vermieters
- Vorliegen einer Genehmigung zur Hundehaltung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
Beschreibung
Die Kurzzeitbetreuung von Blindenführhunden bietet in Berlin wohnhaften Privatpersonen die Möglichkeit, tatkräftig zum Tier- und Sozialwohl beizutragen. Engagierte Interessierte übernehmen für begrenzte Zeiträume die Obhut der ausgebildeten Vierbeiner, wenn deren reguläre Halter:innen beispielsweise im Urlaub sind oder krankheitsbedingt ausfallen. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Blindenführhund weiterhin ausreichend Auslauf, Fürsorge und menschliche Zuwendung erhält. Die Initiative fördert nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern leistet auch einen Beitrag zum Tierschutz, indem sie die Hunde in bewährten Alltagsroutinen begleitet und so Stresssituationen für alle Beteiligten minimiert.
Teilnahmeberechtigt sind tierliebe Einzelpersonen, Paare oder Familien im Berliner Umland, die über Mobilität für Spaziergänge verfügen und das Einverständnis aller Haushaltsmitglieder sowie des Vermieters nachweisen können. Eine Genehmigung zur Hundehaltung ist Voraussetzung. Die Bewerbung ist jederzeit möglich und erfolgt unkompliziert per Telefon oder E-Mail bei der Stiftung Deutsche Schule für Blindenführhunde. Die kontinuierlich angebotene Fördermöglichkeit bietet flexible Einsatzzeiträume, sodass Betreuungspersonen ihre Zeitressourcen optimal einbringen können. Durch dieses Engagement wird das gegenseitige Verständnis für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen gestärkt und der demokratische Zusammenhalt vor Ort gefördert.
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