Zuschuss

Landarztprämie

Förderung zur finanziellen Unterstützung von Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen bei der Niederlassung, Gründung von MVZ oder Filialbildung in ländlichen Regionen Bayerns. Antragstellung elektronisch über Bayern-ID, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 60.000 € (Ärzt:innen) bzw. bis zu 20.000 € (Psychotherapeut:innen)

Förderziel

Finanzieller Ausgleich für die besonderen infrastrukturellen und soziodemografischen Herausforderungen in ländlichen Regionen Bayerns, um die Niederlassung von Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und Filialbildungen langfristig zu fördern und die medizinische Versorgung zu stabilisieren.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Vertragsärztin/Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeutin/Vertragspsychotherapeut bzw. Rechtsträger eines MVZ nach § 95 SGB V
  • Registrierung und Anmeldung über Bayern-ID oder Online-Ausweisfunktion
  • Antragstellung spätestens sechs Monate nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Arztregisterauszug der KVB (Druckdatum nach Beginn der ärztlichen Tätigkeit)
  2. Zulassungsrechtliche Entscheidung über die vertragsärztliche Tätigkeit oder Gründung eines MVZ
  3. ggf. weitere individuelle Unterlagen

Beschreibung

Die Landarztprämie unterstützt Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen sowie die Rechtsträger:innen von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bei der Niederlassung, Gründung von MVZ oder Filialbildung in ländlichen Regionen Bayerns. Ziel dieser Förderung ist es, den finanziellen Ausgleich für infrastrukturelle und soziodemografische Herausforderungen zu schaffen und so eine langfristige Stabilisierung der medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Die einmalig gewährte Prämie fördert insbesondere Hausärzt:innen, Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die sich in ausgewiesenen Landarztprämiengebieten niederlassen oder dort eine Zweigstelle eröffnen. Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die eine vertragsärztliche Tätigkeit gemäß § 95 SGB V aufnehmen oder ein MVZ gründen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme eingereicht werden.

Gefördert wird mit bis zu 60.000 Euro für Ärzt:innen und bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeut:innen; für Filialbildungen gelten reduzierte Beträge von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Zulassung als Vertragsärzt:in bzw. Vertragspsychotherapeut:in oder der Status als rechtmäßige:r MVZ-Träger:in, die Anmeldung über die Bayern-ID oder die Online-Ausweisfunktion sowie die fristgerechte Antragstellung. Dem elektronischen Antrag sind ein aktueller KVB-Arztregisterauszug, die zulassungsrechtliche Entscheidung und gegebenenfalls weitere individuelle Unterlagen beizufügen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung aller eingereichten Nachweise. Durch diese Förderung sollen Anreize geschaffen werden, ländliche Gebiete Bayerns mit qualifizierten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dauerhaft zu versorgen.

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