Landarztprämie
Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen in ländlichen Regionen Bayerns. Antragstellung bis spätestens sechs Monate nach Beginn der Tätigkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Niederlassung, Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch unterversorgten ländlichen Regionen Bayerns zur Sicherung und Verbesserung der wohnortnahen medizinischen Versorgung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansiedlung im Landarztprämiengebiet (Planungsbereiche der KVB ohne Zulassungsbeschränkung)
- Antrag spätestens sechs Monate nach Aufnahme der vertragsärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit
- Verpflichtung zur Mindestausübung am geförderten Praxissitz für mindestens 60 Monate
- Zulassung als Vertragsärztin/Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeutin/Vertragspsychotherapeut bzw. Rechtsträger eines MVZ nach § 95 Abs. 1a SGB V
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arztregisterauszug der KVB (Druckdatum nach Tätigkeitsbeginn)
- Zulassungsentscheidung über die vertragsärztliche Tätigkeit oder Gründung eines MVZ
- ggf. weitere individuelle Unterlagen
Beschreibung
Die Landarztprämie fördert die Ansiedlung von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sowie die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Filialen in ländlichen Regionen Bayerns, in denen die wohnortnahe Versorgung aktuell als unzureichend gilt. Ziel ist es, strukturelle und demografische Herausforderungen auszugleichen, die sich in erhöhten Arbeitsbelastungen, langen Anfahrtswegen und begrenzten flexiblen Arbeitsmodellen zeigen. Anspruchsberechtigt sind zugelassene Vertragsärzt:innen, Vertragspsychotherapeut:innen sowie Rechtsträger:innen von MVZ nach § 95 Abs. 1a SGB V, die eine Praxisübernahme, Neugründung oder Filialbildung in einem Gebiet ohne Zulassungsbeschränkung realisieren. Gefördert werden sowohl allgemeine Fachrichtungen (Hausärzt:innen, Fachärzt:innen für Gynäkologie, Pädiatrie, Chirurgie, HNO, Augenheilkunde, Dermatologie, Neurologie, Urologie) als auch psychotherapeutische Tätigkeiten und spezialisierte Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Zuwendung erfolgt als einmaliger Zuschuss zwischen 5.000 € und 60.000 € und richtet sich nach Fachrichtung, Art der Niederlassung und Versorgungsauftrag. Eine Antragstellung ist elektronisch über den Formularserver Bayern (Bayern-ID oder Online-Ausweisfunktion) spätestens sechs Monate nach Beginn der vertragsärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeit möglich. Voraussetzungen sind unter anderem die Ansiedlung im definierten Prämiengebiet, die Zulassung als Vertragsarzt:ärztin oder Vertragspsychotherapeut:in und die verbindliche Mindestausübung am geförderten Praxissitz über mindestens 60 Monate. Dem Antrag sind ein aktueller Auszug aus dem KVB-Arztregister sowie die Zulassungsentscheidung beizufügen. Durch diese Unterstützung trägt die Prämie maßgeblich zur Sicherung und Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in dünn besiedelten Regionen Bayerns bei.
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