Zuschuss

Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds

Beitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds zur Finanzierung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden und Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten. Gültig ab 01.01.2023, unbegrenzt.

Bildung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) für Volks- und Sonderschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Musikschulen sowie der Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der per Kärntner Bildungsbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben
  • Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Kärnten und dem Kärntner Bildungsbaufonds

Beschreibung

Der Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds unterstützt öffentliche Träger in Kärnten dabei, Bildungsinfrastruktur nachhaltig auszubauen und zu modernisieren. Gefördert werden die Bereitstellung, Sanierung und Ertüchtigung von Schulgebäuden – von Volksschulen über Mittelschulen und Berufsbildende Schulen bis hin zu Musikschulen – sowie von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Durch eine dauerhafte und unbefristete Zuschussregelung sollen sowohl Turnsäle und Lehrwerkstätten als auch Gruppen- und Bewegungsräume in Kindertagesstätten zeitgemäß und sicher gestaltet werden. Damit leistet die Maßnahme einen zentralen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung des Bildungsstandorts Kärnten.

Interessiert sind vor allem Gemeinden und öffentliche Stellen, welche die per Kärntner Bildungsbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben übernehmen. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Kärnten und dem Fonds. Die jährliche Mittelbereitstellung erfolgt anteilig durch Landes- und Gemeindebeiträge sowie Erträge aus Fondsmitteln. Anträge können fortlaufend und ohne Bindefrist eingereicht werden. Damit wird eine flexible Planung ermöglicht und der Weg für zukunftsorientierte Investitionen in Schul- und Betreuungsinfrastruktur geebnet.

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