Landesbeitrag für Horte
Landesbeitrag für Horte in Oberösterreich: Förderung für Rechtsträger von Horten, die der Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs dienen und den gesetzlichen Standards entsprechen. Anträge sind bis 1. Dezember des Vorjahres möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Rechtsträgern von Horten, die der Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs in Oberösterreich dienen und den gesetzlichen Standards gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz entsprechen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung muss gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geführt werden
- Angemessener Anteil der Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte für Vorbereitung, Koordinierung, Fortbildung, Elternberatung und Verwaltung
- Einrichtung muss zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots erforderlich sein
- Pädagogisches Personal muss dienst- und besoldungsrechtlich den landesgesetzlichen Vorschriften entsprechend behandelt werden
- Standortgemeinde bzw. Unternehmen muss einen Abgangsvertrag zur Deckung des finanziellen Defizits abschließen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag inkl. Übermittlung der Aufzeichnungen über die Anwesenheitszeiten der Kinder im Referenzzeitraum mittels Eingabe im KBEweb
Beschreibung
Der Landesbeitrag für Horte in Oberösterreich richtet sich an öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes betreiben. Mit dieser direkten Zuschussförderung sollen Rechtsträger:innen dabei unterstützt werden, ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich Kinder und Jugendliche, Bildung, Soziales sowie Aus- und Weiterbildung sicherzustellen. Voraussetzung ist die rechtskonforme Führung der Einrichtung, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsstandards und ein angemessener Anteil an Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte für Vorbereitung, Koordination, Fortbildung und Elternberatung. Die Standortgemeinde oder das Unternehmen schließt einen privatrechtlichen Abgangsvertrag zur Deckung des finanziellen Defizits ab, um die langfristige Finanzierung zu garantieren. Anträge sind bis längstens 1. Dezember des Vorjahres bei der Bildungsdirektion Oberösterreich einzureichen.
Für die Antragstellung ist neben dem vollständig ausgefüllten Förderantrag die elektronische Übermittlung der Aufzeichnungen über die Anwesenheitszeiten der Kinder im Referenzzeitraum mittels KBEweb erforderlich. Die Bildungsdirektion OÖ übernimmt die fachliche und rechtliche Aufsicht, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die pädagogische Qualität zu gewährleisten. Mit dem Landesbeitrag für Horte werden nicht nur laufende Betriebskosten gedeckt, sondern auch die Weiterentwicklung der Betreuungseinrichtungen gefördert. Dieses Förderprogramm stärkt die lokale Bildungs- und Soziallandschaft, entlastet Kommunen und Rechtsträger:innen und trägt zur nachhaltigen Sicherung eines hochwertigen Betreuungsangebots in ganz Oberösterreich bei.