Landesbeitrag für Krabbelstuben
Förderung für Rechtsträger von Krabbelstuben in Oberösterreich zur Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Anträge müssen bis 1. Dezember des Vorjahres eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Rechtsträger von Krabbelstuben, die der Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs in Oberösterreich dienen und den gesetzlichen Standards gemäß dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz entsprechen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung wird nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes geführt
- Angemessener Anteil der Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte muss für Vorbereitung, Koordinierung, Fortbildung, Elternberatung und Verwaltungstätigkeiten zur Verfügung stehen
- Einrichtung ist zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots (§§ 16 und 17) erforderlich
- Dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des pädagogischen Personals gemäß geltender landesgesetzlicher Vorschriften
- Standortgemeinde bzw. Unternehmen muss sich mittels privatrechtlichem Vertrag zur Deckung des Abgangs verpflichten, wenn sie nicht selbst Rechtsträger ist
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Aufzeichnungen über die Anwesenheitszeiten der Kinder im Referenzzeitraum (Eingabe im KBEweb)
Beschreibung
Der Landesbeitrag für Krabbelstuben in Oberösterreich richtet sich an Rechtsträger:innen gemeinnütziger Organisationen, öffentlicher Einrichtungen sowie Unternehmen, die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung führen. Im Spannungsfeld von Kinder und Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales und Aus- & Weiterbildung leistet dieser Zuschuss einen Beitrag zur Deckung des lokalen Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs. Dabei wird Wert gelegt auf die Einhaltung der gesetzlichen Standards gemäß dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, um eine qualitätsgesicherte Förderung und Betreuung der unter Dreijährigen in Krabbelstuben zu gewährleisten.
Voraussetzung für die Bewilligung ist eine rechtskonforme Führung der Einrichtung, die dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des pädagogischen Personals sowie ein angemessener Freiraum für pädagogische Fachkräfte zur Vorbereitung, Fortbildung, Koordinierung und Elternberatung. Zudem muss ein bedarfsgerechtes Angebot gemäß §§ 16 und 17 sichergestellt sein; bei fremder Trägerschaft ist eine privatrechtliche Deckungsvereinbarung vorzulegen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag und die Aufzeichnungen über die Anwesenheitszeiten der Kinder (Eingabe im KBEweb) notwendig. Die Unterlagen sind bis spätestens 1. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres bei der Bildungsdirektion Oberösterreich einzubringen. Mit dieser Förderung wird die infrastrukturelle und pädagogische Ausrichtung von Krabbelstuben nachhaltig gestärkt und der steigende Betreuungsbedarf in Oberösterreich gedeckt.