Zuschuss

Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

Zuschüsse für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) bei Investitionen in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten. Förderquoten bis 20 % möglich.

Arbeit Unternehmensfinanzierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 10% - 20%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung gewerblicher Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in strukturschwachen Regionen Rheinland-Pfälzs zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sowie Milderung regionaler Disparitäten.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen (Gebäude, Anlagen, Maschinen)
  • Anschaffungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen, technische Kenntnisse)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerbskosten
  • Ersatzbeschaffungsinvestitionen
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Kraftfahrzeuge und andere zugelassene Fahrzeuge
  • Anschaffungskosten gebrauchter Wirtschaftsgüter
  • Eigenleistungen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition
  • Investitionsvorhaben in ausgewiesenen REGIO-Fördergebieten
  • Erhöhung der Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 %
  • Beginn der Maßnahme spätestens 3 Monate nach Antragstellung
  • Umsetzung innerhalb von 36 Monaten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über ISB-Kundenportal
  2. Vollfinanzierungsbestätigung
  3. Bescheinigung in Steuersachen
  4. Stellungnahme der zuständigen Kammer (IHK oder HWK)

Bewertungskriterien

  • Primäreffekt (überregionaler Absatz)
  • Anzahl neu geschaffener Dauerarbeitsplätze
  • Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit des Vorhabens

Beschreibung

Das Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) in Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) bei der Errichtung neuer oder der Erweiterung bestehender Betriebsstätten in ausgewiesenen Fördergebieten. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sowie die Milderung regionaler Disparitäten. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen und technische Kenntnisse). Voraussetzung ist ein Primäreffekt durch überregional absetzbare Produkte oder Dienstleistungen und die Erhöhung der Zahl der Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte um mindestens 10 % gegenüber dem Ausgangsbestand. Die Maßnahme muss spätestens drei Monate nach Antragstellung beginnen und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss in Höhe von 10 % bis 20 % der förderfähigen Kosten, bei Überschreiten eines Investitionsvolumens von 10 Mio. EUR gilt für den Mehrbetrag ein reduzierter Satz von bis zu 5 %. Der Mindestzuschuss beträgt 20.000 EUR, das Gesamtfördervolumen erfordert bei kleinen Unternehmen ein Investitionsvolumen von mindestens 100.000 EUR, bei mittleren Unternehmen von mindestens 200.000 EUR. Eine Vollfinanzierungsbestätigung, eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Stellungnahme der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) sind einzureichen. Die Antragstellung erfolgt digital vor Investitionsbeginn über das ISB-Kundenportal. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2027.

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