Landesförderung der Gemeinden zum Spitalsabgang
Das Land Vorarlberg gewährt den 96 Vorarlberger Gemeinden einen Zuschuss in Höhe von 40 % der geleisteten Spitalsbeiträge zu endgültigen Spitalsabgängen. Gültig ab 01.01.2023, unbegrenzt.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Vorarlberger Gemeinden bei der Finanzierung ihrer Spitalsbeiträge durch Gewährung eines Beitragszuschusses in Höhe von 40 % zu den von ihnen geleisteten Spitalsbeiträgen zu endgültigen Spitalsabgängen.
Förderfähige Ausgaben
- Spitalsbeiträge
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestimmungen nach dem Spitalsbeitragsgesetz (SpBG), LGBl.Nr. 8/1987, i.d.F. LGBl.Nr. 52/2016
- Verordnung der Landesregierung über die Höhe des Beitragszuschusses und die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden (Beitragszuschussverordnung), LGBl.Nr. 62/2016
Beschreibung
Das Landesprogramm unterstützt alle 96 Gemeinden in Vorarlberg bei der Finanzierung ihrer Beiträge für endgültige Krankenhausabgänge, indem es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 % der geleisteten Spitalsbeiträge gewährt. Die Förderung ist seit 1. Jänner 2023 laufend verfügbar und erfolgt unbefristet. Öffentliche Einrichtungen können diesen Zuschuss im Rahmen der thematischen Schwerpunkte Gesundheit sowie Arbeit & Soziales beantragen. Mit der direkt gewährten Zuwendung leistet das Land Vorarlberg einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung kommunaler Budgets und sichert gleichzeitig eine nachhaltige Krankenversorgung auf regionaler Ebene.
Bedingung für den Erhalt der Förderung ist die Einhaltung der Bestimmungen des Spitalsbeitragsgesetzes (SpBG, LGBl. Nr. 8/1987 i.d.F. LGBl. Nr. 52/2016) sowie der Beitragszuschussverordnung (LGBl. Nr. 62/2016), welche die Höhe des Zuschusses und die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden regelt. Anträge können unbegrenzt ohne Fristende eingereicht werden; die Abwicklung erfolgt über das Amt der Vorarlberger Landesregierung. Die Förderquote von 40 % gilt ausschließlich für Spitalsbeiträge zu endgültigen Abgängen und ermöglicht den Gemeinden eine planbare und transparente Haushaltsführung. Durch diese Landesförderung wird die finanzielle Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden gestärkt und ein Beitrag zur sozialen Stabilität in Vorarlberg geleistet.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.