Zuschuss

Landesförderung der Gemeinden zum Spitalsabgang

Das Land Vorarlberg gewährt den 96 Vorarlberger Gemeinden einen Zuschuss in Höhe von 40 % der geleisteten Spitalsbeiträge zu endgültigen Spitalsabgängen. Gültig ab 01.01.2023, unbegrenzt.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Förderquote: 40%

Förderziel

Unterstützung der Vorarlberger Gemeinden bei der Finanzierung ihrer Spitalsbeiträge durch Gewährung eines Beitragszuschusses in Höhe von 40 % zu den von ihnen geleisteten Spitalsbeiträgen zu endgültigen Spitalsabgängen.

Förderfähige Ausgaben

  • Spitalsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestimmungen nach dem Spitalsbeitragsgesetz (SpBG), LGBl.Nr. 8/1987, i.d.F. LGBl.Nr. 52/2016
  • Verordnung der Landesregierung über die Höhe des Beitragszuschusses und die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden (Beitragszuschussverordnung), LGBl.Nr. 62/2016

Beschreibung

Das Landesprogramm unterstützt alle 96 Gemeinden in Vorarlberg bei der Finanzierung ihrer Beiträge für endgültige Krankenhausabgänge, indem es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 % der geleisteten Spitalsbeiträge gewährt. Die Förderung ist seit 1. Jänner 2023 laufend verfügbar und erfolgt unbefristet. Öffentliche Einrichtungen können diesen Zuschuss im Rahmen der thematischen Schwerpunkte Gesundheit sowie Arbeit & Soziales beantragen. Mit der direkt gewährten Zuwendung leistet das Land Vorarlberg einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung kommunaler Budgets und sichert gleichzeitig eine nachhaltige Krankenversorgung auf regionaler Ebene.

Bedingung für den Erhalt der Förderung ist die Einhaltung der Bestimmungen des Spitalsbeitragsgesetzes (SpBG, LGBl. Nr. 8/1987 i.d.F. LGBl. Nr. 52/2016) sowie der Beitragszuschussverordnung (LGBl. Nr. 62/2016), welche die Höhe des Zuschusses und die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden regelt. Anträge können unbegrenzt ohne Fristende eingereicht werden; die Abwicklung erfolgt über das Amt der Vorarlberger Landesregierung. Die Förderquote von 40 % gilt ausschließlich für Spitalsbeiträge zu endgültigen Abgängen und ermöglicht den Gemeinden eine planbare und transparente Haushaltsführung. Durch diese Landesförderung wird die finanzielle Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden gestärkt und ein Beitrag zur sozialen Stabilität in Vorarlberg geleistet.

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