Landesförderung für den Sportstättenbau
Förderung von Sanierung, Modernisierung, Erweiterung, Umwidmung und Neubau von Sportstätten in Sachsen-Anhalt. Anträge jährlich bis zum 31. August für das Folgejahr online über das IB-Kundenportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Schaffung einer bedarfsgerechten, demografiefesten und barrierefreien Sportstätteninfrastruktur in Sachsen-Anhalt zur Stärkung des Breiten-, Behinderten-, Gesundheits- und Leistungssports auf nationalem und internationalem Niveau.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierung und Modernisierung
- Erweiterung der Nutzbarkeit
- Umwidmung
- Neubau
- Erstausstattung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Grundstückserwerb
- Öffentliche und nicht-öffentliche Erschließungskosten
- Finanzierungskosten
- Künstlerische Ausstattung
- Kraftfahrzeugstellplätze über Bedarf
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im LSB Sachsen-Anhalt
- Mindestausgaben von 10.000 Euro
- Eigenmittel: mindestens 10 % bei Sportvereinen, 20 % bei Kommunen
- Fristgerechte Antragstellung bis zum 31. August des laufenden Jahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Kostenschätzung
- Grundbuchauszug oder Nutzungsnachweis
- Übersichts- und Lageplan
- Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen
- Baugenehmigungen und Gutachten
- Finanzierungsplan
- Drei vergleichbare Kostenangebote
- Nachweis des Eigenanteils
- Demografiecheck
- Nutzungs- und Hallenbelegungsplan
Bewertungskriterien
- Baufachliche Kriterien
- Sportfachliche Kriterien
- Regionale Kriterien
- Infrastrukturelle Kriterien
- Nutzungskriterien
Beschreibung
Die Landesförderung für den Sportstättenbau in Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Sanierung, Modernisierung, Erweiterung, Umwidmung und dem Neubau von Sportanlagen. Ziel der Förderung ist eine bedarfsgerechte, demografiefeste und barrierefreie Infrastruktur, um Breiten-, Behinderten-, Gesundheits- sowie Leistungssport auf nationalem und internationalem Niveau zu stärken. Gefördert werden Sportvereine mit Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. sowie Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise im Bundesland. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen; die maximale Förderquote liegt bei 50 %. Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % (bei Vereinen) bzw. 20 % (bei Kommunen) sind nachzuweisen. Nicht förderfähig sind u.a. Grundstückserwerb, öffentliche Erschließungskosten, Finanzierungskosten, künstlerische Ausstattung sowie laufende Instandhaltung.
Anträge werden jährlich bis zum 31. August für das Folgejahr ausschließlich online über das IB-Kundenportal eingereicht. Zur Antragstellung zählen unter anderem eine Projektbeschreibung mit Kostenschätzung, Grundbuchauszug oder Nutzungsnachweis, Lage- und Entwurfspläne, Baugenehmigungen, Finanzierungsplan, drei vergleichbare Kostenangebote sowie der Demografiecheck und ein Hallenbelegungsplan. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt übernimmt die Bewilligung, während der Landessportbund eine sportfachliche Stellungnahme abgibt. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage baufachlicher, sportfachlicher, regionaler, infrastruktureller und Nutzungskriterien. Antragstellende profitieren von einer umfassenden Beratung durch den Landessportbund und können ihre Projekte so zukunftsfähig gestalten.
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