Landesförderung für ganztägige Schulformen
Förderung der ganztägigen Schulformen an öffentlichen Pflichtschulen in der Steiermark: Gemeinden erhalten einen Zweckzuschuss von 30 € pro Schüler und Öffnungstag (min. 600 €, max. 3000 € pro Gruppe). Anträge bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweckzuschuss zum Personal- und Sachaufwand der ganztägigen Schulform für Gemeinden als Schulerhalter öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachaufwendungen (ausgenommen Mittagessen)
- Anteilsmäßige Betriebskosten
- Vor- und Nachbereitungszeiten des Betreuungspersonals
- Personalkosten für Hilfspersonal
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schulerhalter öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen
- Schulbehördlich genehmigte Standorte
- Eingabe der Schülerzahlen, Gruppen und Öffnungstage im definitiven Stellenplan mit Stichtag 1. Oktober
- Nachweis des Personal- und Sachaufwands bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Belegverzeichnis mit eingescannten Originalbelegen
- Aufstellung der Betriebskostenberechnung mit Stempel und Unterschrift
- Formblatt "FREIZEIT-PERSONAL-KOSTEN und ELTERNBEITRÄGE"
Beschreibung
Die Landesförderung für ganztägige Schulformen in der Steiermark unterstützt Gemeinden als Träger:innen öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen mit einem zweckgebundenen Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand. Pro Schüler:in und Öffnungstag werden 30 € gewährt, wobei je Gruppe ein Mindestbetrag von 600 € und ein Maximalbetrag von 3000 € zur Verfügung steht. Die Förderung erstreckt sich auf sämtliche schulbehördlich genehmigten Standorte ganztägiger Schulformen und trägt dazu bei, qualitativ hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote über den regulären Unterricht hinaus sicherzustellen.
Zur Antragstellung ist bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres ein definitiver Stellenplan mit den eingetragenen Schüler:innenzahlen, Gruppen und Öffnungstagen (Stichtag 1. Oktober) vorzulegen. Nachweise über den tatsächlichen Personal- und Sachaufwand müssen ebenfalls bis zum genannten Termin eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen Sachaufwendungen (ausgenommen Mittagessen), anteilsmäßige Betriebskosten, Vor- und Nachbereitungszeiten des Betreuungspersonals sowie Personalkosten für Hilfspersonal. Einzureichen sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Belegverzeichnis mit eingescannten Originalbelegen, eine gestempelte und unterschriebene Betriebskostenaufstellung sowie das Formblatt „FREIZEIT-PERSONAL-KOSTEN und ELTERNBEITRÄGE“. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im laufenden Kalenderjahr. Gemeinden in der Steiermark können hiermit die ganztägige Betreuung ihrer Schüler:innen nachhaltig und bedarfsgerecht stärken.
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