Zuschuss

Landesförderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen 2026

Förderung der Errichtung von Überdachungen mit Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen mit einer Modulspitzenleistung von mehr als 20 kWp. Anträge können laufend eingereicht werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, versiegelte Flächen einer Doppelnutzung zuzuführen, indem Überdachungen mit Photovoltaik-Anlagen errichtet werden und somit erneuerbare Energie gefördert wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Errichtung der Photovoltaik-Überdachung
  • Planungs- und Montagekosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Installation von Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen
  • Modulspitzenleistung von mehr als 20 kWp
  • Einreichung nach der Richtlinie Energieautonomie+ 2026

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Anhang 6 der Richtlinie Energieautonomie+ 2026)
  2. Endabrechnungsformular
  3. Richtlinie Energieautonomie+ 2026

Beschreibung

Die Landesförderung in Vorarlberg unterstützt die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf bereits versiegelten Flächen und verfolgt das Ziel, ungenutzte Dach- und Bodenbereiche doppelt zu nutzen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die eine Modulspitzenleistung von mehr als 20 kWp installieren möchten. Mit dem Zuschuss im Rahmen der Richtlinie „Energieautonomie+ 2026“ fördert das Land Vorarlberg sowohl die Anschaffung und Errichtung der Überdachung als auch die anfallenden Planungs- und Montagekosten. Eine kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht eine flexible Projektumsetzung ohne feste Fristen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Installation auf bestehenden, befestigten Flächen sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und Richtlinien. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular (Anhang 6 der Richtlinie), das Endabrechnungsformular und die vollständige Richtliniendokumentation einzureichen. Die Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zur Stärkung erneuerbarer Energien in der Region, indem sie versiegelte Flächen nachhaltig nutzt und den Ausbau klimafreundlicher Stromerzeugung vorantreibt. Interessierte Projektträger:innen erhalten bei Fachabteilung VIa der Vorarlberger Landesregierung weiterführende Informationen zur Verfahrensweise, ohne dass dafür eine Frist zu beachten ist.

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