Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
Förderung für den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg. Anträge werden über die L-Bank eingereicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Landesinitiative ist es, den Marktwachstum der Elektromobilität in Baden-Württemberg zu fördern, indem der Ausbau und die Installation neuer Ladepunkte für Elektrofahrzeuge unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Ladeinfrastruktur
- Netzanschlusskosten
- Planungs- und Projektierungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Baden-Württemberg
- Errichtung oder Erweiterung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostennachweise
- Lageplan
Bewertungskriterien
- Technische Machbarkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Innovationsgrad
Beschreibung
Die Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) unterstützt gezielt den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladestationen in Baden-Württemberg. Unternehmen, Kommunen und Betreiber:innen von Ladeinfrastruktur erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Errichtung oder Erweiterung von Ladepunkten. Mit diesem Programm fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität und trägt zur Verringerung von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor bei. Antragstellende profitieren von einer Förderung der Investitionskosten für Ladeinfrastrukturen sowie der Netzanschlusskosten und können Planungs- und Projektierungsleistungen einreichen. Die L-Bank übernimmt die Abwicklung und gewährleistet eine zügige Bewilligung über das standardisierte Antragsverfahren.
Gefördert werden gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen und Kommunen mit Standort in Baden-Württemberg, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur errichten oder ausbauen möchten. Voraussetzung sind technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und ein erhöhter Innovationsgrad der geplanten Anlage. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, aussagekräftige Kostennachweise sowie ein detaillierter Lageplan einzureichen. Durch diese transparente Ausgestaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien wird sichergestellt, dass nachhaltige und zukunftsweisende Projekte realisiert werden. Charge@BW leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und Dekarbonisierung des Verkehrswesens in der Region.
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