Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
Förderung des flächendeckenden Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg mit Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Ladepunkt. Anträge können fortlaufend bis 31.12.2025 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus bedarfsgerechter öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie vorbereitende Elektroinstallationen für Ladepunkte in Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
- Netzanschluss
- Monatliche Raten bei Leasing/Miete/Contracting
- Vorbereitende Elektroinstallationen in WEG
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen
- Mobile Ladestationen und mobile Ladekabel
- Installation von Haushalts- und Industriesteckdosen
- Ausgaben für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur
- Eigenleistungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und Gewährleistung von Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur
- Zuwendung nur für einmalige Ausgaben im unmittelbaren Zusammenhang mit Installation; bei Leasing/Miete/Contracting sind monatliche Raten förderfähig
- Mindestens 5.500 € Bewilligungssumme
- Betrieb der Infrastruktur mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung (Leasing/Miete/Contracting Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre)
- Technische Ausstattung je Ladepunkt entsprechend DIN EN 62196-2 (Wechselstrom) bzw. DIN EN 62196-3 (Gleichstrom)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- De-minimis-Erklärung
- Nachweis des Grünstrom-Liefervertrags (falls gefordert)
- Kauf- oder Leasing-/Mietvertrag
- Grundbuchauszug bei WEG
Beschreibung
Die Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) unterstützt den flächendeckenden Ausbau öffentlich zugänglicher Ladestationen und vorbereitender Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen. Ziel des Zuschussprogramms ist es, die Elektromobilität voranzutreiben, klimaschonende Mobilitätsoptionen zu fördern und einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien zu leisten. Die L-Bank agiert als Bewilligungsstelle im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg und begleitet die Antragstellenden durch den gesamten Verfahrenprozess.
Gefördert werden bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 € je Ladepunkt. Abgedeckt sind Anschaffung, Installation, Netzanschluss sowie monatliche Raten bei Leasing, Miete oder Contracting und vorbereitende Elektroinstallationen in WEG. Das Programm ermöglicht Zuwendungen für bis zu 250 Ladepunkte je Antragstellende. Voraussetzung sind ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg, mindestens drei Jahre Betriebsdauer am jeweiligen Standort und die Einhaltung technischer Normen (DIN EN 62196-2 und DIN EN 62196-3). Eine Mindestbewilligungssumme von 5.500 € sowie die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antrags, einer De-minimis-Erklärung, eines Nachweises über grüne Stromversorgung, des Kauf- oder Leasingvertrags und bei WEG eines aktuellen Grundbuchauszugs sind verpflichtend. Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2025 gestellt werden; die L-Bank informiert umfassend zu Förderrichtlinien und Formalitäten.