Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Beratungskostenzuschüsse
Zuschuss zu Beratungsleistungen für Unternehmensgründung oder -führung in Bremen: Bis zu 50 % der Beratungskosten, max. 15.000 € pro Projekt, insgesamt 50.000 € in 36 Monaten. Anträge vor Maßnahmenbeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Bremen mit einem Zuschuss zu Beratungen im Rahmen der Unternehmensgründung oder -führung, um die Innovationskraft und Stabilität des Wirtschaftsstandorts zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen
- Erfüllen der EU-Definition für KMU
- Beratungsleistungen zu Unternehmensgründung oder -führung
- Beratungsmaßnahme muss innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein
- Beratungen müssen sich deutlich von der laufenden Geschäftstätigkeit abheben
Beschreibung
Das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Beratungskostenzuschüsse richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen, die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründung oder Unternehmensführung in Anspruch nehmen möchten. Mit einer Förderquote von 50 % werden bis zu 15.000 € pro Projekt bezuschusst, wobei innerhalb von 36 Monaten höchstens 50.000 € pro Unternehmen gewährt werden. Ziel ist es, die Innovationskraft und wirtschaftliche Stabilität des Bremer Wirtschaftsraums zu stärken, indem externe Expertise bei strategischen, organisatorischen und marktbezogenen Fragestellungen unterstützt wird. Als Zuschuss konzipiert, deckt das Programm alle förderfähigen Beratungskosten ab und ermöglicht so eine gezielte und kosteneffiziente Qualifizierung von Gründer:innen und Führungskräften.
Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung der EU-Definition für KMU sowie die Durchführung einer klar abgegrenzten Beratungsmaßnahme, die sich signifikant von der laufenden Geschäftstätigkeit abhebt. Die Beratung muss innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein. Anträge sind fortlaufend vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhaven einzureichen. Die Auswahl der Förderempfänger:innen erfolgt auf Basis der Antragsunterlagen und der Übereinstimmung mit den Programmzielen. Durch diese strukturierte Vorgehensweise wird eine zügige Bearbeitung sichergestellt und KMU erhalten planbare Unterstützung in ihrer Gründungs- oder Wachstumsphase.
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