Landeskinderbetreuungsbeihilfe
Landeskinderbetreuungsbeihilfe für Eltern in der Steiermark, deren Kinder regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Anträge sind binnen drei Monaten nach Beginn des Besuches möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Steiermark gewährt Eltern (Erziehungsberechtigten) eine finanzielle Beihilfe für die regelmäßige Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch ihre Kinder.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einkommen der Eltern (einkommensteuerpflichtiges Einkommen)
- Anzahl der im Haushalt lebenden unversorgten Kinder
- Kein Bezug von Sozialstaffel-Beitragsersatz durch Erhalter oder Arbeitgeber
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid, Lohnzettel)
- Nachweis des Personenstandes und Aufnahmebestätigung der Betreuungseinrichtung
- Nachweis des tatsächlich zu leistenden Beitrags
Beschreibung
In der Steiermark unterstützt die Landeskinderbetreuungsbeihilfe Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Als kontinuierlich verfügbare Zuschussleistung im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales zielt sie darauf ab, die finanziellen Aufwendungen für Krippen, Kindergärten oder Horte nachhaltig zu mindern. Die Fördermaßnahme ist fortlaufend geöffnet: Ein Antrag kann binnen drei Monaten nach Beginn des Betreuungsverhältnisses gestellt werden und gilt so lange, wie die Fördervoraussetzungen erfüllt bleiben.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einkommensteuerpflichtigem Einkommen und mindestens einem im Haushalt lebenden, unversorgten Kind. Ein Ausschlussgrund liegt vor, wenn bereits ein Sozialstaffel-Beitragsersatz durch den Einrichtungsträger oder den Arbeitgeber bezogen wird. Für die Antragstellung sind ein Antragsformular, aktuelle Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid oder Lohnzettel), ein Nachweis über den Personenstand sowie die Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung und eine Aufstellung des tatsächlich zu leistenden Beitrags einzureichen. Die Einreichung erfolgt über das zuständige Gemeindeamt oder direkt bei der Einrichtung, die die Unterlagen an die Abteilung Bildung und Gesellschaft der Steiermärkischen Landesregierung weiterleitet. Durch diese gezielte Förderung wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt und Eltern eine verlässliche finanzielle Entlastung im Alltag geboten.