Zuschuss

Landesprogramm Arbeit – Förderperiode 2021 bis 2027

Das Landesprogramm Arbeit fördert Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung in Schleswig-Holstein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) von 2021 bis 2027.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Das Programm unterstützt Konzepte zur Beschäftigungsförderung, zur Aus- und Weiterbildung und zur beruflichen Integration von benachteiligten Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Stellen außerhalb der Landesverwaltung
  • Alternativförderungen von EU, Bund oder anderen Zuwendungsgebern müssen vorrangig genutzt werden
  • Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Stiftungen

Beschreibung

Landesprogramm Arbeit – Förderperiode 2021 bis 2027 ist ein breit angelegtes Förderangebot des Landes Schleswig-Holstein, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus realisiert wird. Das Programm richtet sich an unterschiedliche Adressat:innen wie Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, die Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsmarkts, der Aus- und Weiterbildung sowie der sozialen Integration planen. In einem Innovationsansatz werden gezielte Konzepte zur Beschäftigungsförderung und zur Integration benachteiligter Zielgruppen unterstützt, wobei besonderer Fokus auf die Steigerung der Erwerbstätigkeit, lebenslanges Lernen und die Förderung von Frauen gelegt wird.

Das Förderangebot umfasst vielseitige Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und unterstützt Vorhaben, die Fachkräftesicherung, betriebliche Integration sowie die Verbesserung von Bildungs- und Ausbildungsqualität zum Ziel haben. Insbesondere werden Maßnahmen gefördert, die schleswig-holsteinische Betriebe, Beschäftigte, Auszubildende, Schüler:innen, Geflüchtete sowie Arbeitslose und Nichterwerbstätige auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen wird auf alternative Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und weiterer Zuwendungsgeber verwiesen. Daraus ergeben sich konkrete Voraussetzungen, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, nichtstaatliche Träger sowie rechtsfähige Vereine und Stiftungen einschließen.

Die Umsetzung der Vorhaben erfolgt in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), welche als zentrale Ansprechperson fungiert. Durch transparente Programmbestimmungen und ergänzende Leitfäden wird der gesamte Antragsprozess unterstützt – von der Planung der Maßnahmen bis hin zur abschließenden Abrechnung. Das Programm trägt dazu bei, die Innovationskraft der regionalen Wirtschaft zu stärken und vielfältige Potenziale am Arbeitsmarkt zu heben. Weitere Informationen und detaillierte Vorgaben können auf den Aufrufseiten des Förderprogramms eingesehen werden, um den Weg zu einer nachhaltigen beruflichen Integration in Schleswig-Holstein zu ebnen.

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