Zuschuss

Landesprogramm Arbeit für Thüringen

Förderung von Projekten zur beruflichen Qualifizierung und Integration benachteiligter Gruppen in Thüringen. Anträge sind jederzeit möglich, sechs Wochen vor Projektbeginn.

Arbeit Migration Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Fördersumme: bis 1.450 € pro Monat
Förderquote: 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Konzepten zur beruflichen Integration und Qualifizierung benachteiligter Gruppen wie Geflüchteter, Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitsloser in Thüringen, mit dem Ziel sozialer Eingliederung und langfristiger Beschäftigung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten (Bruttoentgelt)
  • Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge
  • Sach- und Verwaltungsausgaben
  • Aufwandsentschädigungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leistungen, die von Sozialstationen oder gesetzlichen Leistungsträgern finanziert werden

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Thüringen
  • Zielgruppenmerkmale gemäß Richtlinie (z. B. Wohnsitz in Thüringen für Teilnehmende)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung des Projekts
  2. Antragsformular
  3. Tätigkeitsbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Nachweis über Gesamtfinanzierung

Bewertungskriterien

  • Öffentliches Interesse
  • Wettbewerbsneutralität
  • Zusätzlichkeit
  • Beihilferechtliche Voraussetzungen

Beschreibung

Das Landesprogramm Arbeit für Thüringen fördert als Zuschussprojekt in ganz Thüringen seit 2015 Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und sozialen Integration benachteiligter Gruppen. Antragsberechtigte sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Ziel ist die nachhaltige Eingliederung von Geflüchteten, Migrant:innen, Menschen mit Behinderung sowie Langzeitarbeitslosen in Ausbildung und Beschäftigung. Gefördert werden Personalkosten (Bruttoentgelt), pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Aufwandsentschädigungen; nicht förderfähig sind Leistungen, die von Sozialstationen oder gesetzlichen Leistungsträgern finanziert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 1.450 € pro Monat und Beschäftigtenplatz bei 30 Wochenstunden, die Projektlaufzeit bis zu 36 Monate. Die Förderquote liegt bei 100 %, eine zusätzliche Kofinanzierung ist nicht erforderlich. Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen aber spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) eingehen.

Bewerber:innen legen eine Kurzbeschreibung des Projekts, das ausgefüllte Antragsformular, eine Tätigkeitsbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie den Nachweis über die Gesamtfinanzierung vor. Die Entscheidung orientiert sich an öffentlich-politischem Interesse, Wettbewerbsneutralität, Zusätzlichkeit und beihilferechtlichen Vorgaben. Im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens bewertet eine Fachjury eingereichte Projektideen; erfolgreiche Konzepte werden dann formal beantragt. Die Auszahlung erfolgt anteilig nach Nachweis der förderfähigen Ausgaben. Mit der Förderung leistet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen Beitrag zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und stärkt die Chancengleichheit im Freistaat. Interessierte Träger erhalten Details zum Antragsverfahren und zu formellen Vorgaben bei der GFAW.

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