Landesprogramm "WIR – Vielfalt und Teilhabe"
Förderung integrativer und teilhabeorientierter Maßnahmen in Hessen: Qualifizierungen, Mikroprojekte, Integrations- und Teilhabevorhaben. Anträge in der Regel bis 31.12. des Vorjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Landesprogramm WIR – Vielfalt und Teilhabe unterstützt Kommunen, öffentliche und gemeinnützige Träger sowie Migrantenorganisationen in Hessen bei der Umsetzung zukunftsorientierter Integrationspolitik. Ziel ist die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund durch Aufbau von Vielfaltszentren, innovative Modellprojekte, Qualifizierungen für Ehrenamtliche und Mikroprojekte vor Ort.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Honorare
- Raummiete
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen
- Baumaßnahmen
- Regelaufgaben
- Doppelförderung
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeitsbereich in Hessen
- Nachweis eines Konzepts und Finanzplans
- Maßnahmen im Bereich Integration und Teilhabe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Vereinssatzung
- Zwischenbericht bei Folgeantrag
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeit
- Relevanz für Integration und Teilhabe
- Vernetzung mit kommunalen Strukturen
Beschreibung
Das Landesprogramm WIR – Vielfalt und Teilhabe in Hessen stärkt Integrationspolitik auf kommunaler Ebene, indem es kommunale Vielfaltszentren fördert, innovative Modell- und Teilhabeprojekte begleitet und Qualifizierungen sowie Einsätze von ehrenamtlichen Integrationslots:innen und Laiendolmetscher:innen ermöglicht. Im Fokus stehen eine nachhaltige Willkommens- und Anerkennungskultur, der Ausbau lokaler Netzwerke und partizipative Ansätze in den Bereichen Aus- & Weiterbildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Migration sowie Arbeit & Soziales. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Interessent:innen sind Bildungsträger, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit gültigem Sitz in Hessen, die ein detailliertes Projektkonzept und die Zustimmung der örtlichen Integrationsbehörde vorlegen. Zuwendungsfähige Kosten umfassen Personal-, Sach- und Reisekosten; investive Maßnahmen, rückwirkende Ausgaben und Bewirtungskosten sind ausgeschlossen. Neben Konzept und Finanzierungsplan sind Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsnachweis und Zwischenbericht einzureichen. Fristgerecht dürfen Anträge in der Regel bis zum 31. Dezember des Vorjahres oder mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
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