Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 – Energieinfrastrukturmaßnahmen

Zuschuss für den Bau und Ausbau von Energieinfrastrukturen in Schleswig-Holstein zur Stärkung der regionalen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2014-2020. Anträge jederzeit möglich, Verdingung EU-konform.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: je nach Projektgröße
Förderquote: 50% – 80%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Gefördert wird der Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen, die für die regionale Wirtschafts­entwicklung von besonderer Bedeutung sind, u. a. LNG-/CNG-Stationen, innovative Stromspeicher­anlagen und zugehörige Betriebsausrüstungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Anlagen und Ausrüstung
  • Planungs‐ und Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Boden­erkundung
  • Vorentscheidungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss noch nicht begonnen sein
  • Vorlage vollständiger Antragsunterlagen gemäß AFG LPW

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular LPW
  2. GRW-Antrag
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Förderwürdigkeit nach AFG LPW
  • Regionale Relevanz
  • Wirtschaftlicher Nutzen

Beschreibung

Das „Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 – Energieinfrastrukturmaßnahmen“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Kommunen und kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften Schleswig-Holsteins bei der Errichtung und dem Ausbau bedeutender Energieinfrastrukturen. Gefördert werden u. a. LNG-/CNG-Tankstellen, innovative Stromspeicheranlagen einschließlich Anbindung an Hochspannungsnetze sowie zugehörige Betriebsausrüstungen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt dabei Zuschüsse mit Förderquoten von 50 % bis 80 % bereit. Anträge können zu jeder Zeit gemäß den Auswahl- und Fördergrundsätzen (AFG LPW) eingereicht werden; eine EU-konforme Vergabe gehört zu den Voraussetzungen. Neben Baukosten sind auch Ausgaben für Anlagen, Ausrüstung sowie Planungs- und Beratungskosten förderfähig, während Bodenuntersuchungen und Vorentscheidungskosten ausgeschlossen sind. Ausschlaggebend für die Bewertung sind regionale Relevanz und wirtschaftlicher Nutzen. Die Laufzeit der Projekte ist auf bis zu 36 Monate begrenzt.

Die IB.SH berät bei der Antragstellung und begleitet die Projektabwicklung in enger Abstimmung mit der Fondsgeschäftsstelle EFRE/GRW des Wirtschaftsministeriums. Für die Einreichung sind das LPW-Antragsformular, der GRW-Antrag, eine ausführliche Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich. Zuwendungen werden nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt; bei Bedarf ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zu beantragen. Die Förderung stärkt die regionale Wertschöpfung durch Ausbau einer zukunftsweisenden Energieinfrastruktur, verbessert die Versorgungssicherheit und leistet einen Beitrag zur Klimaschutzstrategie Schleswig-Holsteins.

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