Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung
Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Zuwendungsfähig sind die mit dem Projekt unmittelbar zusammenhängenden Bau- und Baunebenkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Baunebenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projektbeginn ohne schriftliche Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein
- Einstufung als Ober- oder Mittelzentrum im Zentralörtlichen System
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Projektbeschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung
- Qualität der Planung
Beschreibung
Das Landesprogramm Wirtschaft 2014 – 2020 fördert in Schleswig-Holstein Projekte zur Belebung und Aufwertung städtischer Räume mit Gestaltungs- oder Nutzungsdefiziten. Zuwendungsberechtigt sind ausschließlich die als Ober- oder Mittelzentren im zentralörtlichen System ausgewiesenen Gemeinden. Gefördert werden unmittelbar im Zusammenhang mit dem Projekt entstehende Bau- und Baunebenkosten; die Fördersumme beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragstellende reichen einen formlosen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sowie eine detaillierte Projektbeschreibung und einen Ausgaben- und Finanzierungsplan ein. Den Entscheidungen liegen die »Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft« und die »Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung« zugrunde. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bearbeitet die Anträge als zentrale Bewilligungsstelle des Landes.
Projekte sollen dazu beitragen, die Lebensqualität in Stadtteilen zu erhöhen und Funktionslücken zu schließen: Beispiele sind die Modernisierung von Gebäuden, die Umgestaltung öffentlicher Plätze oder die Erschließung von Brachflächen. Kriterien der Förderrichtlinie sind Wirtschaftlichkeit, Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Qualität der Planung. Die Projektbearbeitung umfasst rechtzeitige Abstimmung mit der IB.SH, Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben sowie transparente Zahlungs- und Berichtsverfahren. Schriftliche Genehmigungen für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn sind vor Vorlage förderfähiger Ausgaben einzuholen. Die IB.SH bietet Kommunen Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, begleitet die Projektumsetzung und gewährleistet die Abrechnung nach EFRE-Recht. Durch die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden Kommunen in die Lage versetzt, städtische Räume dauerhaft aufzuwerten und zukunftsfähig zu gestalten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.