Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung

Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Städtebau & Stadterneuerung Umwelt-/Naturschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Zuwendungsfähig sind die mit dem Projekt unmittelbar zusammenhängenden Bau- und Baunebenkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Baunebenkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projektbeginn ohne schriftliche Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein
  • Einstufung als Ober- oder Mittelzentrum im Zentralörtlichen System

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  2. Projektbeschreibung
  3. Ausgaben- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit
  • Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Qualität der Planung

Beschreibung

Das Landesprogramm Wirtschaft 2014 – 2020 fördert in Schleswig-Holstein Projekte zur Belebung und Aufwertung städtischer Räume mit Gestaltungs- oder Nutzungsdefiziten. Zuwendungsberechtigt sind ausschließlich die als Ober- oder Mittelzentren im zentralörtlichen System ausgewiesenen Gemeinden. Gefördert werden unmittelbar im Zusammenhang mit dem Projekt entstehende Bau- und Baunebenkosten; die Fördersumme beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragstellende reichen einen formlosen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sowie eine detaillierte Projektbeschreibung und einen Ausgaben- und Finanzierungsplan ein. Den Entscheidungen liegen die »Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft« und die »Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung« zugrunde. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bearbeitet die Anträge als zentrale Bewilligungsstelle des Landes.

Projekte sollen dazu beitragen, die Lebensqualität in Stadtteilen zu erhöhen und Funktionslücken zu schließen: Beispiele sind die Modernisierung von Gebäuden, die Umgestaltung öffentlicher Plätze oder die Erschließung von Brachflächen. Kriterien der Förderrichtlinie sind Wirtschaftlichkeit, Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Qualität der Planung. Die Projektbearbeitung umfasst rechtzeitige Abstimmung mit der IB.SH, Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben sowie transparente Zahlungs- und Berichtsverfahren. Schriftliche Genehmigungen für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn sind vor Vorlage förderfähiger Ausgaben einzuholen. Die IB.SH bietet Kommunen Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, begleitet die Projektumsetzung und gewährleistet die Abrechnung nach EFRE-Recht. Durch die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden Kommunen in die Lage versetzt, städtische Räume dauerhaft aufzuwerten und zukunftsfähig zu gestalten.

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