Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Förderung von Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung in Schleswig-Holstein als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, Mindestinvestition 200.000 €. Digitale Antragstellung jederzeit möglich.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.03. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 60% - 70%

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, in urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten zu sanieren und versiegelte oder mindergenutzte Flächen ökologisch aufzuwerten sowie erforderliche Altlastensanierungen zur Reduzierung von Umweltgefahren im Boden und Grundwasser vorzubereiten. Der Boden als natürliche Ressource soll geschützt, seine Funktionen wiederhergestellt und ein Beitrag zum Schutz des Grundwassers, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Untersuchungs- und Planungsleistungen
  • Erstellung eines Bodenmanagementkonzepts
  • Altlastensanierung (Dekontamination oder Sicherung)
  • Beseitigung von Bodenverunreinigungen
  • fachgerechter Rückbau und Entsorgung unter- und oberirdischer baulicher Anlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundstückserwerb und Nebenkosten für den Grundstückserwerb
  • Investitionen der Nachnutzung
  • Folgekosten (Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten)
  • Finanzierungskosten
  • Rechtsberatung und Rechtsbeistand
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beachtung der Auswahl- und Fördergrundsätze AFG LPW 2021
  • Mindestens 10 % Eigenanteil der Gesamtkosten
  • Vorlage eines Gutachtens zur Grundstückswertermittlung mit Ausführungen zur Wertsteigerung
  • Vorlage eines Nachnutzungskonzepts zur ökologischen Aufwertung der Fläche
  • Anordnung der Altlastensanierung durch die zuständige Behörde oder Feststellung der Verantwortlichkeit nach § 4 BBodSchG
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Ablauf- und Zeitplan und Kostenschätzung
  2. Finanzierungsplan und Nachweis des Eigenanteils
  3. Gutachten zur Grundstückswertermittlung mit Wertsteigerungsausführungen
  4. Nachnutzungskonzept zur ökologischen Aufwertung
  5. Fachgutachten zur Altlastensanierung oder Bodenmanagementkonzept
  6. Nachweis über die Aufnahme in das Altlastenkataster
  7. Nachweis der Beauftragung zugelassener Sachverständiger nach § 18 BBodSchG
  8. Digitales Antragsformular über das Serviceportal des Landes

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur ökologischen Aufwertung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
  • Reduzierung der versiegelten Fläche
  • Kombinierter Beitrag von Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung
  • Senkung der Schadstoffbelastung in Boden und Grundwasser
  • Effizienz und Nachhaltigkeit der Sanierungsverfahren
  • Umsetzungsreife und Planungsstand des Projekts

Beschreibung

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 fördert Vorhaben zur Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung in Schleswig-Holstein mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Antragsberechtigt sind Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter sowie amtsfreie Gemeinden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben gewährt (bei Sanierungen zur Wiedernutzbarmachung sogar bis zu 70 %). Mindestens 10 % Eigenanteil sowie eine Mindestinvestition von 200.000 € sind nachzuweisen. Der Antrag kann jederzeit digital über das Serviceportal des Landes gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Gefördert werden u. a. Untersuchungs- und Planungsleistungen, Bodenmanagementkonzepte, fachgerechter Rückbau, Abtransport und Entsorgung belasteter Böden, Wasserhaltungsmaßnahmen, Tiefgründungen und Arbeitsschutzmaßnahmen. Voraussetzung ist u. a. die Beauftragung zugelassener Sachverständiger gemäß § 18 BBodSchG, ein Gutachten zur Grundstückswertermittlung mit Ausführungen zur Wertsteigerung sowie ein Nachnutzungskonzept zur ökologischen Aufwertung. Bei Altlastverdachtsflächen muss zudem die Eintragung in das Bodenschutz- und Altlastenkataster nachgewiesen werden. In der Bewertung zählen insbesondere der kombinierte Beitrag von Sanierung und Revitalisierung, die Reduzierung versiegelter Flächen, die Senkung von Schadstoffbelastungen, Effizienz der Verfahren sowie Umsetzungsreife. Ziel ist es, Böden als natürliche Ressource zu schützen, biologische Vielfalt zu fördern und einen Beitrag zum Grundwasserschutz und zur Klimaanpassung zu leisten.

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