Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen

Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten und Stätten der Jugendarbeit in Schleswig-Holstein. Nicht rückzahlbarer EFRE-Zuschuss bis zu 40 % (bei Landesmitteln bis zu 80 %). Digitale Antragstellung jederzeit möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 40% - 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie in Stätten der Jugendarbeit (Jugendherbergen, Jugendbildungs-, Freizeit- und Erholungsstätten) zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz und Reduzierung von CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie Energetische Optimierung.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufwendungen für energetische Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen
  • Kosten für energetische Bewertung und Beratung
  • Planungs- und Baukosten (Kostengruppen 300, 400, 500, 730, 740)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Installation fossiler Heizkessel
  • EEG-Vergütungen für Photovoltaik

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Erhaltungspflicht an der zu sanierenden Liegenschaft
  • Energetische Bewertung durch eine nach § 88 GEG zugelassene Person
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 7 LHO mit CO₂-Vermeidungspreis
  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten über 200.000 €
  • Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Energetische Bewertung nach GEG
  2. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  3. Zuwendungsantrag über das Servicekonto des Landes

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen
  • Beitrag zu Sustainable Development Goals

Beschreibung

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmitteln nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Steigerung der Energieeffizienz in Bildungsstätten und Einrichtungen der Jugendarbeit in Schleswig-Holstein. Antragsberechtigte sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Eigentümer:innen oder Erhaltungspflichtige sind. Es sind eine energetische Bewertung durch eine nach § 88 GEG zugelassene Fachperson sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß § 7 LHO mit CO₂-Vermeidungspreis vorzulegen. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 200.000 € betragen, ein Eigenanteil von mindestens 10 % ist nachzuweisen. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % der EFRE-Mittel, bei ausreichenden Landesmitteln bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Aufwendungen für Sanierung und Optimierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik, Planung, Beratung und Bewertung sowie Teilinvestitionen in erneuerbare Energien als integrierter Bestandteil ganzheitlicher Effizienzkonzepte.

Die digitale Antragstellung ist jederzeit über das Servicekonto des Landes möglich und gewährleistet eine schnelle Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Bewertet werden insbesondere der Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz und zur Erreichung der Sustainable Development Goals. Projektvorhaben reichen von der Verbesserung der Wärmedämmung über den Austausch ineffizienter Heizsysteme bis zur Optimierung der Wärmeverteilung einschließlich gebäudeübergreifender Netze. Ziel ist die signifikante Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der CO₂-Emissionen in Bildungseinrichtungen und Jugendarbeitsstätten. Die Förderung unterstützt innovationsfreudige Träger:innen bei der energiepolitischen Modernisierung ihrer Infrastrukturen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Regionentwicklung in Schleswig-Holstein.

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