Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Förderung von Energieeinspar- und Effizienztechnologien sowie Energieinnovationen in Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Anträge sind laufend bis Ende 2027 möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Ziel des Programms ist die Wirtschaft in Schleswig-Holstein zu stärken und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben, indem Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen bei Investitionen in Energieeinspar- und Effizienztechnologien sowie bei der Entwicklung innovativer Energielösungen finanziell unterstützt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitions- und Anschaffungskosten für energieeffiziente Anlagen und Komponenten
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Entwicklungskosten für Energieinnovationen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Rückwirkende Projektkosten
  • Finanzierung bestehender Verbindlichkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Projektumsetzung und Investition in Schleswig-Holstein
  • Nachweis über technische und wirtschaftliche Notwendigkeit der Maßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  3. Kostenvoranschläge
  4. Nachweis der Rechtsform und Gewerbeanmeldung

Bewertungskriterien

  • Technischer Innovationsgehalt
  • CO₂-Einsparpotenzial
  • Wirtschaftlichkeit und Amortisationsdauer
  • Beitrag zur Energiewende in Schleswig-Holstein

Beschreibung

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein bei Investitionen in Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Entwicklung neuartiger Energielösungen. Als Zuschussförderung mit durchgehender Antragsmöglichkeit bis zum 31.12.2027 zielt das Programm darauf ab, die regionale Wirtschaftskraft zu stärken und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben. Gefördert werden sowohl Investitions- und Anschaffungskosten für hocheffiziente Anlagen als auch Planungs- und Beratungsleistungen sowie Entwicklungskosten für Innovationsprojekte im Energiebereich. Mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, CO₂-Einsparpotenzial und technische Innovation fördert das Programm ausdrücklich zukunftsweisende Projekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Forschungseinrichtungen und Kommunen.

Bewerbungsberechtigt sind Vorhabenträger:innen mit Sitz und Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die ihre Projekte auch vor Ort umsetzen. Voraussetzung ist der Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit der Maßnahme sowie entsprechende Kostenvoranschläge, eine detaillierte Projektbeschreibung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Laufende Betriebskosten, rückwirkende Ausgaben oder die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten können nicht bezuschusst werden. Bewertet werden die Innovationshöhe, die Amortisationsdauer und der Beitrag zur Energiewende im Land. Durch eine passgenaue Förderung eröffnet sich für Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Kommunen die Chance, energieeffiziente Lösungen erfolgreich zu realisieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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