Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Förderprogramm zur Unterstützung des Neubaus und Ausbaus nachhaltiger Wärme- und Kälteversorgungssysteme in Schleswig-Holstein unter Nutzung erneuerbarer Energien.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die Förderung von Investitionen in energieeffiziente Wärmeversorgungssysteme, um CO2-Emissionen zu senken und die Energiewende in Schleswig-Holstein voranzubringen. Unterstützt werden Neubau sowie Ausbau von Fernwärme-/Kältenetzen, Erzeugungsanlagen und Wärmespeichern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Erzeugungsanlagen
- Aufbau und Ausbau von Fernwärme-/Kältenetzen
- Kosten für Wärmespeicher
- Externe Planungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Vorhabensvorbereitung
- Akquise von Anschlussnehmern
- Gutachten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investition in den Neubau oder Ausbau von Wärme- und Kältenetzen
- Nachweis der CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Versorgung
- Versorgung von mindestens 10 Anschlussnehmern
- Netztemperatur darf 95° C nicht überschreiten
- Mindesteigenfinanzierung von 10% der Investitionskosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweise zur CO2-Einsparung
- Antragsunterlagen
Bewertungskriterien
- Höhe der CO2-Einsparung
- Wirtschaftliches Potential
- Netzverluste
- Beitrag zur Energiewende
Beschreibung
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme fördert in Schleswig-Holstein innovative Investitionen in den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältesystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Das Programm unterstützt Vorhaben, die den technologischen Umbau der Wärmeversorgung vorantreiben und dabei CO₂-Einsparungen erzielen. Die Fördermaßnahme richtet sich an öffentliche Einrichtungen, kommunale Betriebe sowie KMU, die in moderne Erzeugungsanlagen, Wärmespeicher und intelligente Fernwärme-/Fernkältenetze investieren möchten. Neben einem Zuschuss von 40 bis 50 Prozent übernimmt die Förderung Investitionskosten für Anlagen, externe Planungsleistungen und den Ausbau von Versorgungsnetzen, sofern die Mindestanforderungen an Eigenfinanzierung und technische Effizienz eingehalten werden.
Die Fördervoraussetzungen verlangen, dass die zu entwickelnden Netze mindestens zehn Anschlussnehmer:innen versorgen und ein festgelegtes Temperaturmaximum von 95°C nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen die Vorhaben eine nachweisbare Reduktion der CO₂-Emissionen im Vergleich zu konventionellen Wärme- und Kältesystemen erreichen. Es ist sicherzustellen, dass mindestens 75 Prozent der genutzten Wärmequellen aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder deren Kombination bestehen. Die Investition in effiziente Erzeugungsanlagen – etwa durch die Nutzung von Solarthermie, Geothermie oder industrieller Abwärme – sowie der Aufbau von Wärmespeichern tragen dazu bei, die regionale Energiewende voranzutreiben. Für die Antragstellung sind u.a. eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie detaillierte Nachweise zur CO₂-Einsparung einzureichen.
Mit dieser Förderung setzt das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ein starkes Signal für die nachhaltige Transformation der Energieinfrastruktur in Schleswig-Holstein. Das Programm bietet einen innovativen Anreiz, um den Umstieg von fossilen Brennstoffen zu klimafreundlichen Energieträgern zu unterstützen und die regionale Wirtschaft zu stärken. Indem es den Einsatz moderner Technologien und den Ausbau intelligenter Wärmenetze fördert, trägt es wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei und schafft gleichzeitig langfristig wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Die kontinuierliche Antragstellung ermöglicht es interessierten Antragstellenden, flexibel und zeitnah auf diese Förderchance zuzugreifen, um einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Energiewende zu leisten.
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