Landessportorganisation Salzburg
Das Land Salzburg gewährt der Landessportorganisation Salzburg fortlaufend Fördermittel zur Sicherstellung ihrer Aufgaben und zur Deckung der laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten. Anträge sind unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Landessportorganisation Salzburg als Körperschaft öffentlichen Rechts zur Sicherstellung der Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Deckung der laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten im Sinne des Salzburger Landessportgesetzes 2018.
Förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebs- und Erhaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regelungen im Salzburger Landessportgesetz 2018
- Festlegung der Förderbeträge und Budgets durch Landessportpräsidium und Landessportrat
- Vorlage des Rechnungsabschlusses des Vorjahres
- Vorlage des Budgets des laufenden Jahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Förderansuchen
- Rechnungsabschluss des Vorjahres
- Budget des laufenden Jahres
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Landessportorganisation Salzburg wird als Körperschaft öffentlichen Rechts durch kontinuierliche Zuschüsse des Landes Salzburg unterstützt. Ziel dieser Förderung ist es, die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zu sichern und die laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten zu decken. Der Zuschuss deckt bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben und stützt sich auf die Bestimmungen des Salzburger Landessportgesetzes 2018 sowie auf Pacht- und Nutzungsvereinbarungen in Verbindung mit dem Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg Rif. Begünstigt sind die Landessportorganisation selbst sowie ihre Mitgliedssportvereine in Salzburg, die indirekt von der Mittelverwaltung der LSO profitieren. Durch diese Partnerschaft zwischen Land und Sportorganisation wird eine stabile Basis für Sport-, Kultur- und Medienprojekte geschaffen und die Leistungsfähigkeit der lokalen Sportlandschaft nachhaltig gestärkt.
Die Antragstellung ist unbefristet möglich und erfordert die Vorlage folgender Unterlagen: ein allgemeines Förderansuchen, den Jahresabschluss des Vorjahres, das Budget des laufenden Jahres sowie einen detaillierten Finanzierungsplan. Die konkreten Förderbeträge und Budgetzuweisungen werden durch das Landessportpräsidium und den Landessportrat festgelegt. Voraussetzung für die Bewilligung sind die Einhaltung der Vorschriften des EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrechts sowie die Nachweise über die rechtliche Stellung und wirtschaftliche Tragfähigkeit der antragstellenden Körperschaft. Eine Jahresüberprüfung durch Rechnungsprüfer:innen sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Gremien gewährleisten die ordnungsgemäße Mittelverwendung und Transparenz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Vorgaben.