Zuschuss

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - Schwangere in Not

Förderung für schwangere Frauen in Bayern in finanzieller Notlage zur Erleichterung der Fortsetzung der Schwangerschaft durch Zuschüsse für notwendige Ausgaben.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, schwangeren Frauen, die sich in einer Notlage befinden und deren öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen, die Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermöglichen und die Lage von Mutter und Kind zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Umstandskleidung
  • Baby-Erstausstattung
  • Haushalts- und Einrichtungsgegenstände

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft
  • Nachweis einer Notlage
  • Hauptwohnung in Bayern
  • Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Beratung
  • Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ärztliche Bescheinigung
  2. Nachweise und Belege zum Bedarf

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Notlage
  • Erforderlichkeit der Ausgaben
  • Inanspruchnahme von Beratung

Beschreibung

Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Bayern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und deren öffentliche sowie private Hilfen zur Fortsetzung der Schwangerschaft nicht ausreichen. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Bayern können als Antragsteller:innen einen einmaligen Zuschuss für notwendige Ausgaben beantragen. Gefördert werden insbesondere Aufwendungen für Umstandskleidung, Baby-Erstausstattung sowie Haushalts- und Einrichtungsgegenstände für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten nach der Geburt. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Mutter und Kind sowie die Ermöglichung einer sicheren und stabilen Schwangerschaft.

Anträge werden fortlaufend über staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt, die den Antrag prüfend weiterleiten. Voraussetzung für eine Bewilligung sind eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft, der Nachweis einer akuten Notlage, eine Erklärung zur Bereitschaft, Beratung in Anspruch zu nehmen, sowie Belege zu den ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Mittelvergabe erfolgt auflösend bedingte Zweckzuwendung und orientiert sich am individuellen Bedarf. Bewertet werden vor allem die Dringlichkeit der Situation, die Erforderlichkeit der beantragten Ausgaben und die aktive Inanspruchnahme professioneller Beratung. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das angegebene Bankkonto oder auf Wunsch an die Beratungsstelle. Durch diese Unterstützung wird Schwangeren in schwierigen Lebenslagen eine verlässliche Perspektive eröffnet, um Schwangerschaft und Elternschaft bestmöglich vorbereiten zu können.

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