Darlehen

Landesverbürgte Krankenhausdarlehen

Landesverbürgte Förderdarlehen zur Unterstützung förderfähiger Krankenhausinvestitionen in Hessen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Gesundheit Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: Bis zu 10 Mio. € bzw. dreifache Jahrespauschale
Projektdauer: 300 Monate

Förderziel

Anteilige Finanzierung von Investitionen hessischer Plankrankenhäuser gemäß Hessischem Krankenhausgesetz (HKHG)

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten gemäß HKHG

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fristgerechte Einreichung vollständiger Antragsunterlagen
  • Gegebene Bonität des Krankenhausträgers zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Nachweis der Schuldendienstfähigkeit für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme
  • Nachweis nachhaltiger Wirtschaftlichkeit über positive Betriebsergebnisse nach Investitionsabschluss
  • Gesamtfinanzierung der Maßnahme vor Auszahlung gesichert
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Bewertungskriterien

  • Bonität des Krankenhausträgers
  • Schuldendienstfähigkeit
  • Nachhaltige Wirtschaftlichkeit
  • Vereinbarkeit mit dem Versorgungsauftrag

Beschreibung

Das landesverbürgte Krankenhausdarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fördert öffentliche Krankenhausstandorte im Bundesland Hessen mit zinsgünstigen Darlehen und Landesbürgschaft. Ziel ist die anteilige Finanzierung von Investitionen, die gemäß Hessischem Krankenhausgesetz (HKHG) förderfähig sind. Antragsberechtigt sind alle Krankenhausträger:innen, deren Einrichtungen im gültigen Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind. Die maximale Darlehenshöhe beträgt bis zu 10 Mio. € oder das Dreifache der Jahrespauschale des jeweiligen Krankenhauses, mindestens jedoch in Höhe einer Jahrespauschale. Die Laufzeit orientiert sich an der Nutzungsdauer der Investition und kann bis zu 300 Monate (25 Jahre) betragen. Die Rückzahlung erfolgt als Festzinssatzdarlehen ohne weitere Subventionen; der Zinssatz bewegt sich am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus. Eine einmalige Bürgschaftsprovision von 0,1 % p.a. und ein Bearbeitungsentgelt von 5.000 € sind vorsehen.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen, eine positive Bonitätsbeurteilung und der Nachweis der Schuldendienstfähigkeit für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Investition. Zudem muss die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Betriebes über positive Betriebsergebnisse plausibel dargestellt und die Gesamtfinanzierung vor Auszahlung gesichert sein. Eine Plausibilitätsprüfung stellt sicher, dass die Maßnahme mit dem Versorgungsauftrag vereinbar ist. Förderanträge können jederzeit gestellt werden; in der Regel fällt eine Entscheidung binnen acht Wochen. Mit dieser Unterstützung leistet das Programm einen Beitrag zur Modernisierung und zukunftsfesten Infrastruktur hessischer Krankenhäuser.

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