Landtechnische Maßnahmen
Bundesweite Förderung für landtechnische Institutionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und Umweltwirkung sowie Stärkung der Kooperation im Maschineneinsatz. Förderansuchen jährlich bis 31. Oktober des Vorjahres (für 2024 bis 31. Dezember 2023). Gültig 01.01.2024–31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Kenntnisse und Strukturen im Bereich Landtechnik zur Senkung des Mechanisierungsaufwandes, zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Verbreitung von Wissen über Produktion, energetische und stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe (Biomasse).
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Büro- und Kommunikationsaufwand
- Veranstaltungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Steuern und Abgaben
- Finanzierungs- und Versicherungskosten
- Repräsentationskosten
- Nicht eindeutig zuordenbare Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bundesweit koordinierende Tätigkeit oder überregionale Mitgliederstruktur
- Tätigkeit im Bereich Mechanisierung, Ressourceneffizienz, bäuerliche Nachbarschaftshilfe, landwirtschaftliches Bauwesen oder Biomassenutzung
- Nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen (Formular)
- Verpflichtungserklärung
- Bedarfsanmeldung
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresarbeitsprogramm
Beschreibung
Mit den „Landtechnischen Maßnahmen“ wird eine bundesweit angelegte Förderinitiative ins Leben gerufen, die gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Landtechnik die Möglichkeit bietet, ihre Ressourceneffizienz und Umweltwirkung nachhaltig zu steigern. Ziel ist es, durch fachliche Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsarbeit die Kenntnisse im Einsatz moderner Maschinentechnik zu vertiefen, Mechanisierungsaufwand zu reduzieren und bäuerliche Kooperationen zu stärken. Darüber hinaus unterstützt die Maßnahme die Publikation und Verbreitung von Know-how zur stofflichen und energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (Biomasse) und fördert Demonstrationsveranstaltungen sowie Workshops, um Innovationen in der Praxis breit zu verankern.
Gefördert werden nicht profitorientierte juristische Personen und Personenvereinigungen mit bundesweit koordinierender Tätigkeit oder überregionaler Mitgliederstruktur. Die Zuschussrate beträgt bis zu 80 % der anrechenbaren Ausgaben, darunter Personalaufwendungen, Sachkosten, Reisekosten, Büro- und Kommunikationsaufwand, Veranstaltungskosten sowie Publikationskosten. Nicht förderfähig sind Steuern, Finanzierungs- und Versicherungskosten, Repräsentationsausgaben sowie nicht eindeutig zuordenbare Posten. Förderansuchen können jährlich bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (für 2024 bis 31. Dezember 2023), die Bewilligungsperiode erstreckt sich von 01.01.2024 bis 31.12.2029. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Förderungsansuchen, eine Verpflichtungserklärung, Bedarfsanmeldung sowie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ein Jahresarbeitsprogramm.
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