Zuschuss

Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Förderung von Beratungsleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt zur Unterstützung ökologisch nachhaltiger Entwicklung und professioneller Betriebsführung.

Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt

Förderziel

Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung externer Beratungsleistungen für Landwirt:innen und Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt, um ökologische Nachhaltigkeit, effiziente Betriebsführung und ländliche Entwicklung zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Externenberatungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz oder Waldbesitz in Sachsen-Anhalt
  • Nachweis über den Beratungsbedarf

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beratungskonzept
  2. Kostenvoranschlag des Beratungsunternehmens

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsbezug
  • Qualifikation der Beratenden

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Beratungsförderung in Sachsen-Anhalt unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Waldbesitzende durch Zuschüsse für externe Beratungsleistungen. Ziel ist die Förderung ökologisch nachhaltiger Produktionsweisen, die Optimierung der Betriebsführung und eine zukunftsweisende Entwicklung ländlicher Räume. Mit der Maßnahme werden qualifizierte Expert:innen eingebunden, die in enger Abstimmung individuelle Konzepte erarbeiten und so eine ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft vorantreiben. Die Förderung erfolgt fortlaufend und bietet Unternehmer:innen und Privatpersonen die Chance, fachliche Impulse professionell umzusetzen, um den eigenen Betrieb langfristig zu stärken und regionalen Mehrwert zu schaffen.

Gefördert werden Beratungsleistungen, sofern der Betriebssitz oder Waldbesitz in Sachsen-Anhalt liegt und ein konkreter Beratungsbedarf nachgewiesen wird. Antragsberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmungen sowie private Eigentümer:innen von Waldflächen. Bei der Auswahl spielen der Nachhaltigkeitsbezug der beantragten Beratung und die Qualifikation der beratenden Fachkräfte eine zentrale Rolle. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich externe Beratungsleistungen; ein detailliertes Beratungskonzept und ein Kostenvoranschlag des Beratungsunternehmens sind als Antragsunterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt; maßgeblich unterstützt wird die Umsetzung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, das als zentrale Verwaltungsbehörde mit Fachkompetenz für Agrar- und Forstfragen eine umfassende Begleitung bietet.

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