Zuschuss

Landwirtschaftsförderung - Verbesserung des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes

Die Stadt Villach gewährt örtliche Zuschüsse für Instandhaltung, Instandsetzung und Erweiterung von land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit bis zu 50 % der Gesamtbaukosten (max. € 2 700 pro Maßnahme). Anträge können jederzeit gestellt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: maximal € 2 700 pro Maßnahme
Förderquote: 50%

Förderziel

Die Stadt Villach fördert Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung und Erweiterung des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes, um die Funktionsfähigkeit bäuerlicher Betriebe zu sichern und die Ziele der österreichischen Agrarpolitik im ländlichen Raum zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Instandhaltungskosten
  • Instandsetzungskosten
  • Erweiterungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in Villach
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Nachweis behördlicher Genehmigungen
  • Abrechnung bis 31. Oktober

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Originalbelege
  2. Nachweis behördlicher Genehmigungen
  3. Erklärung bei Auszahlung über € 1 000

Beschreibung

Die Stadt Villach unterstützt bäuerliche Betriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften, Vereine, Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften mit Betriebssitz in Villach bei Instandhaltung, Instandsetzung und Erweiterung des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes. Gefördert werden 50 % der Gesamtbaukosten, maximal jedoch 2 700 Euro pro Maßnahme. Anträge können laufend eingereicht werden, müssen jedoch vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Fördervoraussetzungen sind der Betriebssitz in Villach, der Nachweis behördlicher Genehmigungen sowie die Vorlage der Originalbelege und – bei Auszahlungen über 1 000 Euro – eine entsprechende Erklärung. Die Abrechnung erfolgt jeweils bis 31. Oktober des Finanzjahres und gilt als notwendig, um die Zusage aufrechtzuerhalten und eine zweckgemäße Mittelverwendung zu dokumentieren.

Mit dieser Förderung trägt die Stadt Villach zur Funktionsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei und unterstützt die Ziele der österreichischen Agrarpolitik im ländlichen Raum. Die Maßnahme sichert die nachhaltige Bewirtschaftung von Feldern und Wäldern, verbessert die Anlieferung von Erntegütern und beugt Schäden durch Erosion oder Extremwetterereignisse vor. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung in Form einer Barbeihilfe; Teil- oder Vorauszahlungen sind je nach Projektumfang möglich. Interessierte Betriebe finden das Online-Antragsformular über das Amtsweg-Portal und können sich bei Fragen an die Geschäftsgruppe 1 – Behördenverwaltung der Stadt Villach wenden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.