LEADER-Förderung im Saarland
EU-gefördertes Programm zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Saarland mit Bottom-Up-Ansatz über lokale Aktionsgruppen. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der LEADER-Förderung ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen. Gefördert werden nachhaltige Projekte und Prozesse im Saarland mit Fokus auf Innovation, interkommunale Zusammenarbeit, Klimaschutz, demografischen Wandel und Ressourcenschutz.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in einer der fünf LEADER-Regionen im Saarland
- Projektbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums
- Projektvorschlag innerhalb einer LEADER-Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
- Eigenmittelbeteiligung erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie (FRL-LEADER)
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Lokaler Entwicklungsstrategie
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Innovationsgehalt
- Relevanz für die Region
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die EU-geförderte LEADER-Initiative im Saarland verfolgt einen innovativen Bottom-up-Ansatz, der lokale Akteur:innen befähigt, eigenständige Entwicklungsstrategien für ihre Heimatregion zu gestalten. Im Fokus stehen Projekte der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung, des Klimaschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Energieeffizienz. Durch interkommunale Kooperationen sollen langfristig tragfähige Prozesse entstehen, die den demografischen Wandel meistern, Ressourcen schonen und zukunftsfähige Strukturen etablieren. Die Förderung greift insbesondere modellhafte Ansätze auf, die über die reine Investitionsfinanzierung hinausgehen und Raum für nachhaltige Konzepte bieten.
Adressiert sind neben kommunalen Einrichtungen und öffentlichen Organisationen auch Vereine, Interessenverbände und Privatpersonen, die ihren Projektstandort in einer der fünf LEADER-Regionen des Saarlands haben. Eine Beteiligung lokal verankerter Aktionsgruppen (LAG) ist zentrale Voraussetzung, ebenso wie ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und eine Eigenmittelquote. Die Förderquote variiert zwischen 25 % und 80 %, Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Die Auswahl basiert auf der Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie, dem Innovationsgehalt, der Wirtschaftlichkeit sowie der regionalen Relevanz und Nachhaltigkeit. Eine transparente und unabhängige Begutachtung durch die LAG-Entscheidungsgremien sichert dabei die Qualität der Förderentscheidungen und fördert einen nachhaltigen Mehrwert für den ländlichen Raum im Saarland.
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