Zuschuss

LEADER-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

EU-gestützte Förderung zur Stärkung und nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume in Mecklenburg-Vorpommern durch Bottom-up-Ansatz der LEADER-Aktionsgruppen. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: 1.000 € bis 20.000 €
Förderquote: bis zu 80%

Förderziel

Förderung innovativer, nachhaltiger Projekte und Prozesse zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung ländlicher Räume in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist die Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft, des Naturschutzes, Tourismus und der interkommunalen Zusammenarbeit durch lokale Entwicklungsstrategien und enge Kooperation vor Ort.

Förderfähige Ausgaben

  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Naturschutzmaßnahmen
  • Kooperationsprojekte
  • Tourismusprojekte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unternehmensinvestitionen
  • Reine Forschungsvorhaben ohne Regionalbezug

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern
  • Kein Unternehmensvorhaben (Unternehmen ausgeschlossen)
  • Kooperation über LEADER-Aktionsgruppen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweis der regionalen Verankerung
  4. Nachhaltigkeitskonzept

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beitrag zur regionalen Entwicklungsstrategie
  • Kooperations- und Vernetzungsgrad

Beschreibung

Die EU-gestützte Förderung zielt auf die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung ländlicher Räume in Mecklenburg-Vorpommern ab. Lokale Aktionsgruppen (LAG) aus engagierten Bürger:innen, Verwaltung, Kommune und Wirtschaft erarbeiten auf Basis eines Bottom-up-Ansatzes regionale Entwicklungsstrategien und entscheiden eigenständig über die Unterstützung innovativer Projekte. Mit einer Fördersumme zwischen 1.000 € und 20.000 € werden Infrastruktur-, Naturschutz-, Kooperations- und Tourismusvorhaben gefördert, die einen Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft, zum Natur- und Klimaschutz sowie zur Belebung des Tourismus leisten. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben im ländlichen Raum, die in Kooperation über eine LAG realisiert werden und keinen Unternehmenszweck verfolgen. Die Förderquote kann bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Zur Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan, der Nachweis der regionalen Verankerung sowie ein Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Nicht förderfähig sind reine Unternehmensinvestitionen und Forschungsvorhaben ohne klaren Regionalbezug. Bewertungskriterien sind der Innovationsgehalt, die Nachhaltigkeitsaspekte, der Beitrag zur regionalen Entwicklungsstrategie sowie der Vernetzungsgrad der beteiligten Akteur:innen. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden, wobei die konkreten Fristen je nach LEADER-Region variieren. Die Förderung bietet lokalen Initiativgruppen eine einmalige Chance, mit zukunftsfähigen Konzepten die Lebensqualität und Wirtschaftskraft ländlicher Räume zu stärken.

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