Zuschuss

LEADER-Förderung in Schleswig-Holstein

EU-gestützte Förderung nachhaltiger Projekte zur Entwicklung der ländlichen Räume in Schleswig-Holstein. Anträge bis 31.12.2027 möglich. Kontakt über regionale Aktionsgruppen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 20.000 €
Förderquote: 80%

Förderziel

Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume in Schleswig-Holstein durch nachhaltige und innovative Projekte. Gefördert werden interkommunale Zusammenarbeit, Klimaschutz, Naturschutz, Tourismus und die Bewältigung demografischer Herausforderungen im Bottom-Up-Ansatz der EU.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines Projekts im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins
  • Unternehmen sind ausgeschlossen
  • Eigenmittel erforderlich
  • bei Kleinprojekten: Projektkosten zwischen 1.000 € und 20.000 €
  • Einbindung in eine LEADER-Aktionsgruppe

Beschreibung

Die LEADER-Förderung in Schleswig-Holstein unterstützt seit 1991 modellhafte Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume. Im Mittelpunkt stehen interkommunale Kooperationen, Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie die Stärkung regionaler Wirtschaftskraft und des Tourismus. Gefördert werden Projekte von Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden, Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, die im Bottom-Up-Ansatz vor Ort innovative Lösungen für drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel und Ressourcenschutz erproben. Das Programm ermöglicht eine intensive Einbindung lokaler Akteur:innen in sogenannten LEADER-Aktionsgruppen, in denen Bürger:innen, Vertreter:innen der Verwaltung und der Wirtschaft gemeinsam über Förderstrategien entscheiden und die regionale Entwicklungsstrategie umsetzen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und kann für Kleinprojekte mit einem Finanzvolumen zwischen 1.000 € und 20.000 € beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis eines Projekts im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins sowie eigene Mittel zur Deckung des verbleibenden Finanzbedarfs. Unternehmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 bei den regionalen Aktionsgruppen eingereicht werden, deren Fristen regional variieren. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 €. Das regionale Management der AktivRegionen berät Interessierte zu Fördermöglichkeiten und begleitet Vorhaben von der Beantragung bis zum Projektabschluss. Durch die EU-geförderte Initiative wird eine langfristige und resilientere Entwicklung der dörflichen Räume in Schleswig-Holstein gewährleistet und lokale Akteur:innen erhalten die Chance, ihre Visionen für eine lebenswerte Zukunft umzusetzen.

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