Zuschuss

LEADER-Förderung in Thüringen

EU-gefördertes LEADER-Programm zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume in Thüringen mit Bottom-Up-Ansatz. Online-Anträge über das PORTIA-Portal ab November 2024 möglich. Bewerbungsfrist bis 31.12.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.11. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Thüringen
Förderquote: in der Regel 80%

Förderziel

Ziel von LEADER ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen. Dabei stehen nachhaltige Projekte und Prozesse im Mittelpunkt, um Innovations- und Wirtschaftskraft zu stärken, interkommunale Zusammenarbeit und Tourismus zu fördern sowie Antworten auf Herausforderungen wie demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz zu entwickeln und zu erproben.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bottom-Up-Ansatz über regionale Aktionsgruppen (LAG)
  • Eigenmittel erforderlich
  • Projekt muss dem Leben in Dörfern und ländlichen Räumen zugutekommen
  • Antragstellung über digitales Portal PORTIA ab November 2024

Beschreibung

Das EU-geförderte Programm für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume in Thüringen setzt auf einen Bottom-Up-Ansatz, bei dem regionale Aktionsgruppen über die Förderschwerpunkte entscheiden. Im Fokus stehen Projekte in den Bereichen Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz sowie Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Ziel ist es, die Innovations- und Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken, interkommunale Kooperationen und den Tourismus zu fördern und Antworten auf Herausforderungen wie demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz zu entwickeln und zu erproben. Antragstellende aus dem Kreis privater Personen, gemeinnütziger Vereine, Interessenverbände, öffentlicher Einrichtungen und weiterer bürgerschaftlich organisierter Gruppen können ab November 2024 ihre Projekte digital über das PORTIA-Portal einreichen. Die Fördersumme deckt in der Regel bis zu 80 % der förderfähigen Kosten ab, Eigenmittel sind erforderlich. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2027, Fristen im Detail richten sich nach den jeweiligen Aktionsgruppen.

Insbesondere lokale Akteur:innen, die das Leben in Dörfern und Kommunen langfristig verbessern möchten, finden hier eine passende Fördermöglichkeit. Ob Wiederbelebung historischer Bausubstanz, Etablierung innovativer Naherholungsangebote oder Konzepte für klimafreundliche Mobilität – das Programm eröffnet vielfältige Chancen, nachhaltige Ideen auf ihre Machbarkeit hin zu testen. Durch den intensiven Austausch innerhalb der Regionalmanagements und die Zusammenarbeit mit Expert:innen entsteht ein starkes Netzwerk, das Synergien freisetzt und die Region zukunftsfähig macht. Das Förderprogramm bietet damit eine ausgezeichnete Plattform, um Engagement in den ländlichen Räumen Thüringens gezielt zu bündeln und sichtbar zu machen.

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