Lebendige Felder und bunte Wälder – Naturschutzprojekt in Ostwestfalen-Lippe
Projekt zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen und zur Unterstützung des Waldumbaus in Ostwestfalen-Lippe. Teilnehmende Landnutzer können jederzeit einen Landschaftsinformationsbogen ausfüllen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ökologische Aufwertung agrarisch genutzter Flächen (z. B. Anlage von Blühstreifen, Pflanzung von Obstbäumen), Förderung der Biodiversität im Offenland und Schutz junger Waldbäume durch Wildlenkungs- und Pflegemaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Anlage von Blühstreifen
- Pflanzung von Obstbäumen
- Wildlenkungsmaßnahmen
- Hecken- und Waldrandpflege
- Beratung und Schulung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort im ausgewiesenen Projektgebiet Ostwestfalen-Lippe
- Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen oder Waldbesitz
- Bereitschaft zur Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen
- Ausfüllen des Landschaftsinformationsbogens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Landschaftsinformationsbogen
Beschreibung
Das Naturschutzprojekt „Lebendige Felder und bunte Wälder“ in Ostwestfalen-Lippe fördert die ökologische Aufwertung agrarisch genutzter Flächen und unterstützt gleichzeitig den Waldumbau. Ziel ist die Stärkung der Biodiversität durch Anlage von Blühstreifen, Pflanzung von Obstbäumen sowie Hecken- und Waldrandpflege. Durch gezielte Wildlenkungsmaßnahmen, wie Bejagungsschneisen und Wildacker, werden junge Waldbäume vor Wildschäden geschützt und Wildkonzentrationen entzerrt. Expert:innen begleiten die Umsetzung mit individueller Beratung und Schulungen, um Multiplikator:innen zu qualifizieren und nachhaltige Vernetzungen zwischen Landwirt:innen, Forstbetrieben, Jäger:innen und Ehrenamtlichen zu fördern. Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft setzt dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Landwirtschaft und Forstwirtschaft im Einklang mit naturschutzfachlichen Anforderungen zusammenbringt.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit landwirtschaftlicher Nutzung oder Waldbesitz innerhalb des ausgewiesenen Projektgebiets. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Ausfüllen des Landschaftsinformationsbogens sowie die Bereitschaft zur Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, eine Antragsfrist gibt es nicht. Förderfähige Ausgaben umfassen neben Maßnahmen zur Habitatgestaltung auch Beratung, Schulung und Pflegemaßnahmen an Waldrandstrukturen. Die kontinuierlich bereitgestellten Zuschüsse ermöglichen eine flexible Planung und tragen dazu bei, Feld und Wald als attraktive Lebensräume für Feldvögel, Insekten und Kleinsäuger zu erhalten. Engagierte Akteur:innen leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Landschaftsentwicklung und zum Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen.
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