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Zuschuss

Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg

Zins- oder Direktzuschüsse für Lebensmitteleinzelhändler in Salzburg zur Sicherung und Verbesserung der lokalen Nahversorgung. Programmgültigkeit bis 31.12.2025.

Unternehmensfinanzierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.04. - 31.12.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 10% (Direktzuschuss), 6% bzw. 3% Zinsenzuschuss p.a.

Förderziel

Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes durch Erhaltung, Stärkung, Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten (Geschäftsausstattung, Modernisierung, mobile Läden)
  • Betriebsmittelkredite
  • Innovationsprämie
  • Marketing- und Beratungskosten in versorgungsgefährdeten Gebieten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ankauf von Grundstücken und Fahrzeugen (außer mobile Läden)
  • Leasingfinanzierung
  • kurzlebige, geringwertige Wirtschaftsgüter
  • bereits vor 6 Monaten begonnene Maßnahmen
  • Kosten unter € 5.000
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg im Gremium "Lebensmittelhandel" oder Innung "Bäcker"/"Fleischer"
  • Vollständiges Lebensmittelsortiment
  • Jahresumsatz mit Lebensmitteln max. 5 Mio. Euro
  • Lebensmittel-Verkaufsfläche max. 600 m²
  • Höchstens 10 Betriebsstätten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bonitätsbeurteilung und Kreditpromesse der Bank
  2. Jahresabschluss bzw. E/A-Rechnung der letzten 2 Jahre
  3. Firmenbuch-Auszug (bei protokollierten Unternehmen)
  4. Kostenvoranschläge und/oder Rechnungen
  5. Nachweis anderer Förderzusagen
  6. Gewerbeschein
  7. Umsatzsteuerbescheide
  8. Verwendungsnachweis-Formulare

Beschreibung

Das Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg richtet sich an KMU im Lebensmittelhandel, Bäcker:innen- und Fleischereibetriebe mit vollständigem Sortiment, einem Jahresumsatz von bis zu 5 Mio. Euro, maximal 600 m² Verkaufsfläche und bis zu zehn Standorten. Ziel ist die langfristige Sicherstellung und Optimierung der Grundversorgung der Salzburger Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs. Gefördert werden sowohl Investitionsvorhaben wie Geschäftsausstattung, Modernisierung oder mobile Läden als auch Betriebsmittelkredite, Innovationsprojekte sowie Marketing- und Beratungsmaßnahmen in unterversorgten Gebieten. Die Programmlaufzeit erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2025, wobei Anträge innerhalb von sechs Monaten nach Investitionsbeginn eingereicht werden müssen.

Förderberechtigte Unternehmen erhalten wahlweise einen Direktzuschuss von 10 % zu Netto-Investitionskosten (mindestens 5.000 Euro) oder Zinsenzuschüsse von 6 % p.a. für Investitionskredite (bis 200.000 Euro) und 3 % p.a. für Betriebsmittelkredite (bis 90.000 Euro). Hinzu kommt eine Innovationsprämie von bis zu 7.000 Euro sowie ein „Nahversorgungs-Sicherungsbonus“ in besonders gefährdeten Orten. Ausgeschlossen sind unter anderem Grundstückserwerb, Leasingfinanzierungen sowie bereits laufende oder insolvente Vorhaben. Voraussetzung für den Förderantrag sind unter anderem Bonitätsnachweise, Jahresabschlüsse, Kostenvoranschläge und gegebenenfalls Nachweise über bestehende Förderzusagen. Die Auszahlung erfolgt als Einmal-Prämie oder halbjährlicher Zinsenzuschuss über fünf Jahre. Mit diesem Programm stärkt das Land Salzburg aktiv lokale Nahversorger:innen und trägt wesentlich zur Lebensqualität in den Gemeinden bei.

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